Eilverfahren in Viersen Gericht stoppt Bau von Windpark in Boisheim - vorerst

Viersen · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Bau des Windparks in der Boisheimer Nette vorerst gestoppt. Grund: Die einer Tochtergesellschaft der NEW AG im Dezember 2016 erteilte Genehmigung des Kreises Viersen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen ist rechtswidrig.

 Ein Windradpark. (Archivbild)

Ein Windradpark. (Archivbild)

Foto: Gottfried Evers

Das entschied die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Die Beschlüsse solle den Beteiligten am heutigen Donnerstag zugestellt werden.

17 Nachbarn und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) hatten die Anträge in den Eilverfahren eingereicht. Den Anträgen gab das Verwaltungsgericht nun statt. Damit dürfen die Windkraftanlagen vorerst nicht (weiter) gebaut werden.

Das Gericht hat entschieden, dass die Genehmigung rechtswidrig ist, weil die erforderliche Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Mängel aufweist. Zum Gegenstand der Prüfung, ob von den Windkraftanlagen Umweltauswirkungen ausgehen, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen, hätten neben den vier Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette zugleich die fünf im Jahr 2001 errichteten Windkraftanlagen in Bereich "Amerner Weg/Hochfeld" gemacht werden müssen, da die zusammen neun Windkraftanlagen eine einheitliche Windfarm bilden. Dies habe der Kreis Viersen jedoch versäumt.

Einen weiteren Antrag hat die Kammer als unzulässig abgelehnt, da der Antragsteller nach Einschätzung der Kammer so weit von den Windkraftanlagen entfernt wohnt, dass er durch diese in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Gegen die Beschlüsse ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Aktenzeichen: 28 L 3166/17, 28 L 3167/17, 28 L 3168/17, 28 L 3169/17, 28 L 3170/17, 28 L 3171/17, 28 L 3253/17, 28 L 3254/17, 28 L 3255/17, 28 L 3256/17, 28 L 3257/17, 28 L 3258/17, 28 L 3260/17, 28 L 4238/17, 28 L 4250/17, 28 L 4490/17, 28 L 4491/17 und 28 L 4492/17

(mrö)
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