Kosten der Unterkunft Emma Z. (70) soll ihre Wohnung verlassen

Viersen · Weil ihre Rente zu klein ist, erhält die Viersenerin Grundsicherung. Nach einer Neuregelung der Mietobergrenzen ist ihre Wohnung nun zu teuer. Jetzt gibt’s erste Zahlen, wie viele Viersener noch betroffen sind.

 Emma Z. blickt besorgt aufs Kreishaus. Muss die gesundheitlich eingeschränkte 70-Jährige nach der Neuregelung der Mietobergrenzen durch den Kreis Viersen ihre Wohnung mit Aufzug verlassen?

Emma Z. blickt besorgt aufs Kreishaus. Muss die gesundheitlich eingeschränkte 70-Jährige nach der Neuregelung der Mietobergrenzen durch den Kreis Viersen ihre Wohnung mit Aufzug verlassen?

Foto: Martin Röse

Als der Aktienmarkt 2008 zusammenbrach, war das für Emma Z.* eine persönliche Katastrophe. „Ich war selbstständig, hatte bei meiner Altersvorsorge auf Aktien gesetzt“, sagt die heute 70-Jährige. Seit Januar 2015 erhält sie – wie derzeit 926 andere Frauen und Männer in Viersen – Grundsicherung vom Sozialamt, bewohnt seit Januar 2016 eine weitgehend altengerechte Wohnung in Viersen, Baujahr 1972. An ihrem Geburtstag kurz vor Weihnachten erhielt sie Post vom Sozialamt. „Die Kosten Ihrer Wohnung übersteigen die seit dem 1. Oktober 2018 geltenden Mietrichtwerte der Stadt Viersen“, hieß es darin.
445 Euro kostet die kalt. Die neue Obergrenze liegt bei 340 Euro. Solle es ihr nicht möglich sein, „die Kosten der Unterkunft durch Umzug, Untervermietung oder auf andere Weise auf ein angemessenes Maß zu senken“, möge sie persönlich beim Sozialamt vorsprechen.

Die Mietobergrenzen hat nicht die Stadt Viersen festgelegt. Zuständig dafür ist der Kreis Viersen, aus dessen Sozialetat rund 50 Millionen Euro jährlich in die „Kosten der Unterkunft“ fließen. Er ließ von einem Fachunternehmen 2017 eine Neufassung des sogenannten „schlüssigen Konzepts zur Herleitung von Mietobergrenzen“ erstellen – und erntete parteiübergreifend scharfe Kritik aus Viersen an dem Ergebnis.

Die Neuregelung würde dazu führen, dass Hunderte Menschen ihre Wohnungen verlassen müssten, befürchtete der ehemalige Sozialdezernent Paul Schrömbges. Und Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) kritisierte, dass die neuen Obergrenzen in Viersen niedriger liegen als die Mieten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in NRW – „eine äußerst seltene, wenn nicht gar einmalige Situation in NRW“. Auch wenn die neuen Obergrenzen auf den ersten Blick zu Einsparungen führen werden, warnte Viersens Bürgermeisterin vor hohen Folgekosten: Umzüge und Renovierungen müssten bezahlt werden, der Betreuungsaufwand in den Altbauten sei höher, der Ansatz „ambulant vor stationär“ sei dann kaum noch zu realisieren. Und: Schon jetzt habe sich der Zeitaufwand für die Beratung der Leistungsberechtigten und die Prüfung der Sachverhalte in den Sozialämtern und beim Jobcenter deutlich erhöht.

Der Kreis konterte, dass es Viersens Bürgermeisterin in Wahrheit nur darum gehe, Leerstand in den Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu vermeiden, die seit Jahren einen Millionengewinn an die klamme Stadt Viersen ausschüttet. Und der hohe Verwaltungsaufwand der Einzelfallprüfungen? „Die Sorgen können (der Bürgermeisterin) genommen werden, der Kreis hat über seine eigenen Ämter und das Jobcenter den besseren Überblick“, erklärte ein Kreis-Sprecher. Er betonte: „Niemand wird aus seiner Wohnung vertrieben und steht auf der Straße. Jedem Einzelfall wird nachgegangen.“

Der Kreis hatte Aufforderungen, die Wohnungen zu wechseln, bis November 2018 ausgesetzt. Mussten seitdem, wie von der Stadt befürchtet, Hunderte Menschen ihre Wohnungen verlassen? Im Viersener Sozialausschuss legte die Stadt die ersten Zahlen vor: Emma Z. ist demnach eine von 421 Frauen und Männern in Viersen, die Grundsicherung beziehen oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen und deren Wohnraum nun als „unangemessen“ eingestuft wird. Bei wie vielen der 3765 Viersener Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften das ebenfalls der Fall ist, konnte der Kreis Viersen auf Anfrage unserer Redaktion nicht beantworten. Dazu lägen keine Zahlen vor, ließ das Kreissozialamt mitteilen – obwohl es mit Wirkung zum 1. März die Weisung erließ, dass das Jobcenter alle Entscheidungen zu Unterkunftskosten dem Kreis monatlich vorzulegen hat.

Bis Mitte März prüfte das Viersener Sozialamt 126 Fälle. In 51 Prozent wurden Mehrkosten aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen anerkannt. Der Gesetzgeber erlaubt eine Abweichung um 15 Prozent. In 23 Prozent sei ein Umzug nicht wirtschaftlich. In elf Prozent wurde eine Aufforderung zur Kostensenkung ausgesprochen. Das sind, Stand Mitte März, 14 Fälle. Rechnet man das auf die noch zu prüfenden Fälle hoch, käme man insgesamt auf 37 Aufforderungen, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Hinzu kommen die Bedarfsgemeinschaften. Wie der Kreis auf Anfrage mitteilte, forderte das Jobcenter bis Ende März 21 Bedarfsgemeinschaften zu Kostensenkungen auf. Wie viele Fälle das Jobcenter bis dahin überprüft hatte, dazu lägen keine Zahlen vor, ließ das Kreissozialamt mitteilen.

Waren die geäußerten Befürchtungen aus Viersen, dass Hunderte Transferempfänger ihre Wohnungen verlassen müssten, also bloß Panikmache? Im Sozialausschuss trat die Verwaltung dem entgegen. „Der Kreis hat rückwirkend zum 1. Januar die Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Umzug angepasst“, erklärte Viersens Beigeordnete Çigdem Bern. Zuvor mussten sich die Kosten eines Umzugs binnen 60 Monaten rechnen. Durch die Neuregelung müssen sich die Kosten nun bereits innerhalb von 24 Monaten amortisieren. Bern: „Internen Schätzungen zufolge sind mindestens 100 Fälle nicht mehr zur Kostensenkung aufzufordern.“

Für Emma Z. ein schwacher Trost. „Ihr Allgemeinzustand ist als reduziert zu betrachten“, attestiert ihre Ärztin. „Sie ist multimorbide, ein Umzug in eine andere, nicht altengerechte Wohnung ist ihr nicht zumutbar.“ Emma Z. sagt: „Die Wohnung habe ich damals mit Einverständnis des Viersener Sozialamts angemietet.“ Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl, die Bushaltestelle ist rund 20 Meter entfernt. Z.: „Eine andere altengerechte preisgünstigere Wohnung ist in Viersen eher gar nicht zu finden. Ich kann aus den Mietrichtlinien des Kreises nur den Schluss ziehen, dass hier auf dem Rücken der Menschen, die Transferleistungen beziehen, explizite Nachteile bewirkt werden. Die Mietobergrenzen gehen an einer realistischen Tatsachenwahrnehmung vorbei.“

* Name von der Redaktion geändert

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