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Datenschützer prüfen Fall Darf die virtuelle NS-Gedenkstätte Viersen die Namen von Tätern nennen?

Viersen · Die NRW-Datenschutzbeauftragte prüft, ob die virtuelle NS-Gedenkstätte in Viersen möglicherweise gegen das Datenschutzgesetz verstößt und Persönlichkeitsrechte von Nachfahren verletzt. Auf der Website werden Name und Wohnort von Tätern und Opfern genannt.

 Eröffnung der Virtuellen Gedenkstätte im Foyer des Stadthauses Viersen durch die Beigeordnete Cigdem Bern.

Eröffnung der Virtuellen Gedenkstätte im Foyer des Stadthauses Viersen durch die Beigeordnete Cigdem Bern.

Foto: Stadt Viersen

Auf der Internetseite, die der „Verein Förderung der Erinnerungskultur Viersen 1933–45“ programmiert hat, werden Namen und Wohnort von Viersener NS-Opfern genannt, ebenso auch Name und Anschrift von Tätern. „Auf den ersten Blick erscheint uns das nicht unproblematisch“, erklärte Nils Schröder, Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten. Allerdings stehe die Prüfung noch ganz am Anfang.