Finanzamt Viersen 74 Prozent der Grundsteuererklärungen fristgerecht abgegeben
Viersen · Beim Finanzamt Viersen sind 74 Prozent der Grundsteuererklärungen fristgerecht eingegangen. Das liegt leicht über dem NRW-Schnitt von 70,1 Prozent.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Hauseigentümer endete am 31. Januar. Nach wie vor können sie über das Online-Portal Elster ihre Grundsteuererklärung einreichen. Darauf wies am Mittwoch Lars Fiethen, der Leiter des Viersener Finanzamtes, hin. „Alle Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht nachgekommen sind, werden wir mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern.“ Auch können Verspätungszuschlag und Zwangsgeld festgesetzt werden.
Auf Grundlage der Erklärungen verschickt das Finanzamt neue Grundsteuerbescheide. Die dienen den Städten und Gemeinden als Grundlage, im kommenden Jahr neue Hebesätze festzulegen. Unterm Strich soll die Reform der Grundsteuer nicht dazu genutzt werden, Steuereinnahmen zu erhöhen. Allerdings müssen sich Hauseigentümer auf Verschiebungen einstellen. Für den einen kann die Steuer steigen, für den anderen sinken. Hintergrund: Bislang dient der Grundstückswert aus dem Jahr 1963 als Grundlage für die Grundsteuer. Die neuen Hebesätze sollen erstmals im Jahr 2025 zur Anwendung kommen.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.