Viersen Vier Monate Haft wegen Erpressung

Viersen · Ein Viersener hatte angetrunken Geld gefordert. Später entschuldigte er sich bei den Opfern

Ein 22-jähriger Viersener musste sich nun wegen Erpressung vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht verantworten. In der Nacht zum 23. August 2015 habe er sich mit Freunden in seiner Stammkneipe getroffen, glaubte sich der Angeklagte zu erinnern. "Ich war betrunken und kann mich an nichts erinnern. Auf jeden Fall war ich mit Freunden da. Bier und Wodka haben wir getrunken". In der Woche trinke er gar keinen Alkohol und nehme auch keine Drogen, ergänzte der Angeklagte. Danach erinnerte sich ein ebenfalls 22-jähriger Azubi an die Augustnacht, in der er auch mit Freunden unterwegs war. "Wir wollten zum Taxistand. Der Angeklagte kam auf mich zu und forderte, alles herauszugeben, was wir hatten". Der 22-Jährige und zwei Begleiter folgten der Aufforderung und gaben dem Viersener ihr Geld. Ein 23 Jahre alter Zeuge bestätigte deren Aussagen. Kurz vor der Erpressung habe es eine Schlägerei gegeben, in die der Angeklagte aber nicht verwickelt war. "Wir wollten zum Taxi, als der Angeklagte hinter uns auftauchte und rief: ,Hey Jungs, stehenbleiben. Das war nur eine Warnung. Gebt uns raus, was ihr habt'." - "Wir bekamen Angst. Wir hatten doch gerade eine Schlägerei hinter uns und gaben das Geld", ergänzte der 23-Jährige. Doch dann bestätigten die Erpressungsopfer, dass der Angeklagte ihnen 14 Tage später das Geld zurückgegeben und sich bei ihnen entschuldigt habe.

"Bei einem Fußballspiel habe ich den 22-Jährigen getroffen", gab der Angeklagte gestern im Gerichtssaal zu. Er sei damals betrunken gewesen und wolle sich entschuldigen. Zwei Wochen später übergab er den Erpressungsopfern 400 Euro.

Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten zur Tatzeit eine mittelgradige Alkoholisierung, ein Vollrausch sei das nicht gewesen. Aber der junge Mann sei in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen.

Die Staatsanwältin forderte am Ende für den Viersener eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Schließlich sei der Angeklagte bereits in der Vergangenheit wegen Raubes zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Doch das Jugendschöffengericht verurteilte den mehrfach vorbelasteten Viersener wegen Erpressung zu vier Monaten Haft mit Bewährung.

Außerdem muss er eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro zahlen.

(RP)
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