Schwalmtal Vier Jahre Haft für Todesfahrer

Schwalmtal · Der Schwalmtaler, der im März betrunken und unter Drogen zwei Verkehrsunfälle mit tödlichen Folgen verursacht hatte, muss für vier Jahre und drei Monate in Haft. Außerdem wird er in einer Therapieanstalt untergebracht.

 Der 22-Jährige aus Schwalmtal auf der Anklagebank im Mönchengladbacher Landgericht. Er wurde gestern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der 22-Jährige aus Schwalmtal auf der Anklagebank im Mönchengladbacher Landgericht. Er wurde gestern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Foto: Goch

Dem Staatsanwalt, der für den Angeklagten (22) wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, sowie wegen Unfallflucht und Raubes eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert hatte, war die Zweite Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichtes gestern nicht gefolgt. Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten für angemessen. Außerdem ordneten die Mönchengladbacher Richter die Unterbringung des alkoholsüchtigen Schwalmtalers in einer Therapieanstalt an.

1,7 Promille im Blut

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Dr. Rainer Biermann noch einmal auf den nicht gerade alltäglichen Fall ein. Am 23. März war der 22-Jährige mit mindestens 1,66 Promille und Cannabis im Blut in Mönchengladbach an der Dahlener Straße bei Rot in eine Kreuzung gerast. Dabei hatte er einen Mopedfahrer erfasst, durch die Luft geschleudert und schwer verletzt.

Das hatte den Angeklagten nicht davon abgehalten, weiter zu fahren, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Ein Wegberger verfolgte ihn, merkte sich die Kennzeichen und beobachtete, wie der Fahrer Minuten später mit mehr als 100 Stundenkilometern bei Rot in die nächste Kreuzung raste und einen ähnlichen Unfall wie zuvor verursachte. Dabei stieß das Fahrzeug des 22-Jährigen mit dem Pkw zusammen, der die Kreuzung bei Grün passierte. Die 75-jährige Fahrerin und eine Beifahrerin starben noch am Unfallort. Eine zweite Beifahrerin wurde schwer verletzt. Auch der Angeklagte kam verletzt ins Krankenhaus.

Sowohl an die Trunkenheitsfahrten als auch an eine weitere Straftat in Schwalmtal konnte sich der meist nicht nüchterne Angeklagte nur bruchstückhaft erinnern. So war er am 20. März in Waldniel aufgefallen, als er eine Kioskbesitzerin beraubte. Die Frau hatte sich geweigert, ihm Zigaretten ohne Bezahlung heraus zu geben. Der Räuber stieß die Frau daraufhin zu Boden, griff sich fünf Packungen Zigaretten und verschwand. Er habe noch nie eine Frau geschubst oder geschlagen, hatte er beteuert , sich aber dennoch entschuldigt. Den Raub werteten gestern sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht als minder schweren Fall, weil sowohl die Beute als auch die Gewaltanwendung des Täters relativ gering waren.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten Wiederholungsgefahr attestiert und daher empfohlen, den Suchtkranken in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Dem waren Anklagevertreter und Gericht gefolgt. Außerdem verkündete die Zweite Strafkammer gestern für den Schwalmtaler eine zweijährige Führerscheinsperre. Das Urteil akzeptierte er sofort.

(RP)
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