Platzgestaltung in Brüggen Verwaltung stellt Ratsbeschluss zum Silberahorn vor

Brüggen · Bürgermeister Frank Gellen und die Verwaltung laden zu einer Infoveranstaltung über die geplante Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes. Gegen einen Ratsbeschluss gibt es Proteste.

 Der Rat die Fällung des Silberahorns beschlossen.

Der Rat die Fällung des Silberahorns beschlossen.

Foto: Daniela Buschkamp

Zurzeit läuft in Brüggen eine Aktion mit 6000 Postkarten, bei der Anwohner sich für den Erhalt des Silberahorns am Kreuzherrenplatz aussprechen können. Verantwortlich dafür zeichnet Gabriela Hausmann aus Brüggen. Ihr Eindruck beim Verteilen der Karten und Gesprächen war, dass sich Menschen über das Thema noch nicht ausreichend informiert und von der Ratsentscheidung zur Baumfällung nicht mitgenommen fühlten.

Auf den Eindruck von zu wenig Information reagiert jetzt Bürgermeister Frank Gellen (CDU): „Wir wollen die Menschen informieren“, sagte er gegenüber der Rheinischen Post. Er lädt zu einer Informationsveranstaltung zur geplanten Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes ein; sie ist geplant für Montag, 22. November, 17 Uhr, in der Burggemeindehalle. „Dabei werden Mitglieder der Verwaltung die mit Mehrheit getroffene Ratsentscheidung vorstellen“, kündigte der Verwaltungschef an. Aber auch die unterschiedlichen Varianten und die bisherigen Entscheidungsschritte sollen dargestellt werden.“

Seit 2019 wird über das Thema diskutiert. Ziele sind, den zurzeit holprigen Platz mit Schwellen barrierefrei und mit einem Leitsystem sicherer für Menschen mit Handicap zu machen. Zudem soll er besser für Veranstaltungen ausgestattet werden. Dazu hat Landschaftsarchitekt Joachim Scheller unterschiedliche Entwürfe vorgestellt; zuerst ohne, dann mit Silberahorn. Scheller und andere Gutachter schätzen den Erhalt des Silberahorns, dessen Wurzeln gekappt werden müssten, als schwierig ein.

Info Infoveranstaltung zur Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes am Montag, 22. November, 17 Uhr, in der Burggemeindehalle am Kreuzherrenplatz in Brüggen. Teilnehmer müssen am Eingang nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft, negativ getetest oder genesen sind (3G-Regel).

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