Kreis Viersen Verstöße gegen Mindestlohn — 22 Ermittlungsverfahren

Kreis Viersen · Die Kontrolleure verhängten vergangenes Jahr im Zollbezirk Bußgelder von mehr als 120.000 Euro

Das Hauptzollamt Krefeld, das auch für den Kreis Viersen zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 22 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben sollen. Das geht aus einer Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke hervor. Demnach prüfte die Krefelder Behörde im vergangenen Jahr insgesamt 836 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder von rund 123.000 Euro.

"Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben", kritisiert Manja Wiesner, Regionalchefin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie ist überzeugt: Die vorgelegten Zahlen seien lediglich die "Spitze eines Eisbergs", die Dunkelziffer liege deutlich höher. "2017 wurden im gesamten Bereich des Krefelder Zolls 156 Betriebe der Branche geprüft. Allein im Kreis Viersen gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 474 Hotels, Gaststätten und Restaurants." Wiesner beklagt "eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll".

Zwar gelte in der Branche in NRW nicht der gesetzliche, sondern ein tariflicher Mindestlohn von 9,25 Euro pro Stunde. Dennoch müsse der Zoll Präsenz zeigen, um "tricksenden Arbeitgebern einen Strich durch die Rechnung zu machen", so die Gewerkschafterin. "Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen." Kein Verständnis hat Wiesner für die Beschwerden der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. Wiesner: "Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern."

(mrö)
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