Mietobergrenzen in Viersen VAB weist Kritik des Kreises zurück

Viersen · Dass die VAB Tausende Mieter verunsichere, sei eine falsche Behauptung des Kreises. „Die Verunsicherung entsteht durch die Kostenregelung des Kreises bei den Mietobergrenzen“, erklärt der Vorstand der Wohnungsgesellschaft.

   RP-Archiv: B usch

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Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

Die Wohnungsgesellschaft der Stadt Viersen – VAB – hat Kritik des Kreises zurückgewiesen, sie habe Tausende Mieter im Kreis Viersen verunsichert. Hintergrund ist eine neue Neuregelung des Kreises bei den Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger und Bezieher anderer Sozialleistungen. Nach Auffassung der Stadt Viersen wird sie dazu führen, dass Hunderte Mieter aufgefordert werden, sich preiswerteren Wohnraum zu suchen.

„Mehr als 380 Mieter, die Kosten der Unterkunft erhalten, müssten in Viersen nach der vom Kreis Viersen getroffenen Neuregelung allein schon bei der städtischen Wohnungsgesellschaft VAB damit rechnen, dass sie aufgefordert werden sich kostengünstigeren Wohnraum zu suchen“, sagt VAB-Vorstandsvorsitzender Albert Becker. „Der Kreis hatte solche Folgen als falsche Behauptungen in Abrede gestellt und Zahlen dazu verlangt.“ Dass er auf die nun von der VAB vorgelegten Zahlen mit dem Vorwurf reagierte, die Bürgermeisterin der Stadt Viersen und die VAB handelten lediglich ,aus Eigeninteresse’, um der Stadt millionenschwere Gewinne zu sichern, sei „befremdlich“, sagt Becker. „Der Kreis weiß, dass bei der VAB die Gewinne dazu eingesetzt werden, den Menschen angemessenen Wohnraum zu sichern.“ 80 Prozent der erwirtschafteten Überschüsse würden sofort wieder in Erhalt und Bau von preisgünstigem Wohnraum investiert. Becker betonte: „Die Wohnungen der VAB sichern das gegenwärtig noch günstige Mietpreisniveau in Viersen.“ Mehr als 40 Prozent der Mieten lägen weit unter dem Niveau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus.

„Vor diesem Hintergrund ist es absurd und zutiefst befremdlich, dass der Kreis jetzt das Handeln von Stadt und VAB als egoistische Abzocke und Geldmacherei verunglimpft, um von den einschneidenden Folgen seiner Regelung für die betroffenen Menschen und das Gemeinwesen abzulenken“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende der VAB AG, der Viersener CDU-Fraktionsvorsitzende Stephan Sillekens. „Der Kreis möchte mit seiner Neuregelung Einsparungen von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr an den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft realisieren.“ Er gefährde damit in Viersen eine über Jahre aufgebaute Versorgungsstruktur, mit der eine ausgewogene soziale Teilhabe auch für finanzschwache Haushalte ermöglicht worden sei. Auch für die öffentliche Hand sichere sie langfristig die kostengünstigste Versorgung dieser Menschen. „Natürlich ist es im Interesse der Stadt, der VAB und der Mieter ihnen ihre Wohnung und diese Versorgungsstruktur zu erhalten“, sagt Sillekens. „Deshalb hat die VAB Mieter, die Kosten der Unterkunft erhalten und deren Mieten oberhalb der vom Kreis verfügten Kostengrenzen liegen, angeschrieben und Hilfe für den Fall angeboten, dass sie von den zuständigen Stellen aufgefordert werden, sich kostengünstigeren Wohnraum zu suchen.“ Er betont: „Das waren 380 und nicht etwa tausende, wie es der Kreis darstellt.“ Becker und Sillekens sagen: „Wir vermögen daran nichts Negatives zu erkennen.“

Die Verunsicherung der Menschen entstehe durch die Kostenregelung des Kreises. „Sie entsteht, wenn Menschen hierdurch der Verlust der bisherigen Wohnung droht und nicht etwa durch ein Hilfsangebot“, hebt Becker hervor. „Wir üben damit soziale Verantwortung aus.“

Die Regelung des Kreises Viersen für die Kosten der Unterkunft sei nicht angemessen. „Sie gefährdet den sozialen Frieden und die bestehende Versorgungsstruktur, allein aus falsch verstandenem Einsparinteresse.“ Und sie basiere auch nicht auf rechtlichen Vorgaben, wie es der Kreis immer wieder darstelle, sondern auf Vorgaben, die der Kreis selbst gemacht hat. Becker: „Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, die Regelung anzupassen. Wir hoffen im Sinne der betroffenen Menschen und des Gemeinwesens darauf, dass trotz der gegenwärtig unterschiedlichen Auffassungen und unerfreulichen Angriffe gemeinsam eine bessere Lösung gefunden werden kann.“

Ein gemeinsames Monitoring habe nur Sinn, wenn überhaupt Fälle entstehen. „Dies war bis November 2018, wie der Kreis weiß, nicht der Fall“, sagt Becker. Bis dahin habe der Kreis keine Aufforderungen an die Betroffenen veranlasst. Becker: „Jetzt kann es ein Anfang dazu sein, die Situation gemeinsam zu klären und zu entschärfen. Wir bringen uns gerne dazu ein.“

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