Viersen / Mönchengladbach Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft für Kinderschänder

Der wegen einer Justizpanne zwischenzeitlich freigelassene Kinderschänder von Viersen muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Mönchengladbach am Donnerstagnachmittag. Anschließend muss der 59-Jährige in Sicherungsverwahrung.

Damit folgt das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte sechs Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für den 59-Jährigen gefordert. Sein Verteidiger schloss sich der Forderung vor der Verkündigung des Urteils am Donnerstag vor dem Landgericht Mönchengladbach an.

Der Mann gilt als voll schuldfähig und besonders gefährlich, so das Gericht. Er soll in insgesamt 19 Fällen vier Mädchen im Alter von fünf bis zwölf Jahren sexuell missbraucht und seine Taten zum Teil gefilmt haben.

Die von dem 59-Jährigen selbst aufgenommenen Filme dokumentierten seine Taten in "abscheulicher Weise", sagte Staatsanwalt Klaus Litzenburger. Auch sein Verteidiger Heribert Kayenburg erklärte, man käme nicht drumherum, die Taten zu akzeptieren.

Der Gutachter hatte den Mann als "eindeutig pädophil" beschrieben und ausgesagt, der 59-Jährige könne jederzeit wieder rückfällig werden. "Vergleichbare Delikte sind mit absolut hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu erwarten", erklärte er. Mitleid mit den Opfern sei in keinem der vielen Gespräche erkennbar geworden.

Taten auf Videos eingeräumt

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben als Kind selbst Opfer sexueller Gewalt geworden war, hatte die auf den Videos zu sehenden Taten eingeräumt. Gleichzeitig behauptete er vor Gericht jedoch, die Initiative zu den Sexualkontakten sei häufig von den Kindern ausgegangen.

Der Mönchengladbacher Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte trotz der schweren Vorwürfe wegen einer Reihe von Pannen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf freien Fuß gesetzt worden war. Das OLG hatte den Mann Anfang Juli nach einer überlangen Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen.

Dem Gericht zufolge hatte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit zu spät in Auftrag gegeben. Der Gutachter habe den Auftrag zudem zögerlich bearbeitet und sei von der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend überwacht worden, hieß es damals in der Entscheidung des OLG.

Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter veranlasste daraufhin eine Reihe personeller und organisatorischer Konsequenzen in der Behörde, unter anderem musste der Leiter der Staatsanwalt Mönchengladbach gehen.

(dur/tiba)
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