Viersen Überfälle auf dem Rastplatz

Viersen · Die Anklage wirft ihm schweren Raub und versuchte schwere räuberische Erpressung vor: Ein 36-Jähriger hat am 11. und am 13. Januar auf dem Autobahn-Rastplatz an der Bockerter Heide mehrere Männer überfallen.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der aus Polen stammende Angeklagte vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts zugegeben: "An dem Autobahn-Rastplatz an der Bockerter Heide hatte ich im Januar Sex mit Männern." Aggressiv reagierte der 36-Jährige damals, wenn die Kunden für seine sexuellen Dienste nicht zahlen wollten. Dann habe er mit einem Messer oder mit Pfefferspray gedroht, ließ der Familienvater im Gerichtssaal von einer Dolmetscherin übersetzen lassen.

Deshalb wirft ihm die Staatsanwaltschaft schweren Raub in drei Fällen und versuchte schwere räuberische Erpressung vor. Der hochverschuldete Angeklagte prostituierte sich auf dem Männer-Treffpunkt an der Viersener Autobahn und beteuerte hinterher immer: "Ich habe Probleme und brauche Hilfe."

Damit hatte er nicht immer Erfolg. Empört erinnerte sich der Angeklagte an einen Sexualpartner, der ihn am 11. Januar "danach" wie einen Idioten behandelt und nicht gezahlt habe. Da habe er aus dem Portemonnaie im Fahrzeug des Mannes einen 50-Euro-Geldschein genommen und die Geldbörse wieder in den Pkw geworfen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger, der den Familienvater auf seien strafrechtliche Verantwortlichkeit untersucht hatte, attestierte dem chronischen Alkoholiker eine schwere Persönlichkeitsstörung. Außerdem leide der 36-Jährige nach einem Überfall an epileptischen Anfällen, so der Gutachter. Im Juni 2011 war der Angeklagte nachts, nur mit einer Gummihose bekleidet, über den Rastplatz an der Autobahn gelaufen und von einem Unbekannten überfallen und zu Boden geschlagen worden. Nach dem dabei erlittenen Schädel-Hirn-Trauma war der 36-Jährige zum Epileptiker geworden. Doch der Patient habe die Medikamente gegen Epilepsie nicht eingenommen, bedauerte der Gutachter.

Mit einer instabilen, hochgradig labilen Persönlichkeit sei der Mann nach dem Schädel-Hirn-Trauma in der Obdachlosenszene als aggressiver Schläger aufgefallen. Deshalb sei der Sexualpartner von Männern auch für die Raubüberfälle am Rastplatz strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Der Angeklagte müsse dringend behandelt werden, so die Empfehlung des Sachverständigen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP/rl)
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