Urteil zur Landratswahl im Kreis Viersen Landrat soll selbst Berufung einlegen, so der SPD-Vorsitzende
Kreis Viersen · Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Ungültigkeit der Landratswahl von 2020 wird der Vorsitzende der SPD im Kreis Viersen seiner Fraktion empfehlen, im Kreistag keinesfalls für ein mögliches Berufungsverfahren zu stimmen. „Wir scheuen keine Neuwahl“, erklärte Udo Schiefner.
Das Verwaltungsgericht hatte die Kreisverwaltung aufgefordert, die Wahl von Andreas Coenen (CDU) für ungültig zu erklären und eine Wiederholung der Wahl vorzunehmen. Das Gericht wertete eine vierseitige Werbeanzeige der Kreisverwaltung eine Woche vor der Wahl als „verdeckte Wahlwerbung“ für Coenen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Verwaltungsgericht ließ ausdrücklich Berufung zu.
„Wäre die Einleitung eines Berufungsverfahrens nur über den Kreistag möglich, würden wir uns dem nicht in den Weg stellen und uns bei der Abstimmung enthalten“, erklärte Schiefner. „Da Andreas Coenen bei dem Verfahren beigeladen war, kann er‘s doch selbst machen.“ Auch die FDP hatte bereits erklärt, sie werde im Kreistag gegen ein Berufungsverfahren stimmen.
Coenen hatte erklärt, er halte das Urteil des Verwaltungsgerichts für falsch. In einer Sondersitzung, voraussichtlich nach den Osterferien, soll der Kreistag über das weitere Verfahren beraten.
Schiefner zeigte sich auch verwundert über die Äußerungen der ehemaligen Pressesprecherin des Landrats, sprach von „einer außergewöhnlichen Vorgehensweise“. Kühne hatte den Landrat als „tatkräftig, feinfühlig im Umgang mit seinen Mitarbeitenden und humorvoll“ charakterisiert; das sage sie als langjähriges SPD-Mitglied. Schiefner dazu: „Auch eine SPD-Mitgliedschaft schützt nicht zwangsläufig vor einer falschen Wahrnehmung. Das sehen wir ja leider auch bei Gerhard Schröder und seinem Verhältnis zu Putin.“