15-Jährige in Viersen erstochen Trauermarsch für getötete Iulia

Viersen · In den sozialen Medien bitten Bekannte der Familie des getöteten Mädchens um Spenden. Für Freitag ist ein Trauermarsch vom Remigiusbrunnen zum Casinogarten geplant

 Schwarze Luftballons - und ein roter - hängen an einem Laternenpfahl zur Erinnerung an die getötete 15-Jährige in der Nähe des Tatorts im Casinogarten Viersen.  RP-Foto: Bauch

Schwarze Luftballons - und ein roter - hängen an einem Laternenpfahl zur Erinnerung an die getötete 15-Jährige in der Nähe des Tatorts im Casinogarten Viersen. RP-Foto: Bauch

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Der Schock über die Gewalttat sitzt tief. Auch gestern legten Bürger am Tatort im Casinopark Kerzen und Blumen für Iulia R. (15) nieder. Die 15-Jährige war am Montagmittag gegen 12.20 Uhr mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt worden. Ein 17-jähriger Bulgare stellte sich einen Tag später in Begleitung seiner Anwältin der Polizei in Mönchengladbach. Gestern wurde Haftbefehl wegen Mordes gegen den 17-Jährigen erlassen. Der Tatverdächtige und Iulia R. kannten sich laut Polizei. Heute will die Polizei Mönchengladbach in einer Pressekonferenz über das Tötungsdelikt informieren.

Ein Bekannter des Tatverdächtigen hatte davon gesprochen, dass der Tatverdächtige der Freund oder Ex-Freund des Mädchens sei und eine Sprachnachricht hinterlassen habe, in der dieTat angekündigt habe.

In den sozialen Medien gibt es unterdessen eine Flut von Betroffenheitsbekundungen. Für morgen, 18 Uhr, ist ein Trauermarsch durch die Fußgängerzone bis zum Tatort im Casinogarten geplant. Daniel Bomba (22) hat den Trauermarsch bei der Polizei angemeldet. Er ist der Versammlungsleiter. „Wir treffen uns um 17.45 Uhr am Remigiusbrunnen. Am Tatort wird es eine Schweigeminute geben. Möglicherweise wird ein Pfarrer sprechen“, sagt Bomba. Der 22-Jährige hat Iulia R. nicht gekannt. Sein Engagement hält er für selbstverständlich: „Mord ist Mord. Sie hatte das ganze Leben noch vor sich. Wir in Viersen sind eine Familie. Wir halten zusammen.“ Für politische Kundgebungen oder ausländerfeindliche Parolen sei bei dem Trauermarsch kein Platz. „Ich habe für Ordner gesorgt, und es sind Polizei-Streifen vor Ort. Sollte da einer einen dummen Kommentar abgeben oder eine Fahne heben, muss er gehen.“ Zu der Familie des getöteten Mädchens habe er keinen Kontakt. „Sie werden vermutlich nicht teilnehmen, weil sie auf dem Weg nach Rumänien sind.“

Die Polizei bestätigte die korrekte Anmeldung des Trauermarsches. „Bis jetzt werden rund 100 Teilnehmer erwartet“, sagt Polizei-Sprecher Wolfgang Goertz. „Die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit sind ein hohes Gut. Im Artikel 8 des Grundgesetzes ist die grundsätzliche Versammlungsfreiheit geregelt.“ Eine solche Versammlung muss mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden. Es muss ein Versammlungsleiter benannt werden, der dann für die Durchführung verantwortlich sei.

„Eine Genehmigung der Stadt Viersen ist für den Trauermarsch nicht erforderlich“, sagte Stadt-Sprecher Frank Schliffke. Erst bei Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen zum Beispiel durch Info-Stände müsse der Veranstalter das städtische Ordnungsamt ins Boot holen.

Im Internet läuft derzeit ein Spendenruf für die Familie des getöteten Mädchens. Darin heißt es: „Die 15 jährige Iuliana R. wurde kaltblütig ermordet. Die rumänische Familie ist nicht in der Lage, die Kosten für die Beerdigung und für die Überführung zu decken. Deswegen haben wir uns mit der Familie sowie engen Freunden entschieden, einen Spendenaufruf zu starten. Wir hoffen, dass wir viele Spender finden werden, um der Familie in der Not helfen zu können. Wir waren vor Ort und haben das Einverständnis für den Aufruf bekommen. Die fünfköpfige Familie lebt vom Jobcenter und kann die Kosten definitiv nicht tragen.“ Gestern Mittag berichteten die Organisatoren, dass bereits 144 Bürger rund 1700 Euro gespendet hätten.

Unter die Solidaritätsbekundungen für die Aktion mischten sich aber skeptische Stimmen, ob die Familie, wenn sie Leistungen des Jobcenters beziehe, das Geld behalten dürfe. „Die Kosten für die Bestattung werden vom zuständigen Träger übernommen“, sagte eine Sprecherin des Kreises Viersen. In dem Fall könne dies das Jobcenter, die Stadt oder Kreis Viersen sein. „Grundsätzlich sind Bestattungen als allgemeine Sozialhilfe über das Sozialgesetzbuch 12 geregelt. In dem Fall ist die Stadt oder – bei EU-Bürgern – das Sozialamt des Kreises Viersen zuständig. In der Regel werden Bestattungen und Überführungen bis zur Grenze bezahlt werden“, sagte Stadt-Sprecher Schliffke. Bislang liege kein Antrag auf Kostenübernahme vor. „In diesem tragischen Fall würde es vermutlich eine Einzelfall-Entscheidung geben“, so Schliffke.

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