Niederkrüchten Supermarkt-Beschluss wird beanstandet

Niederkrüchten · Der Ratsbeschluss zur Supermarkt-Frage war rechtswidrig. Das hat die Kommunalaufsicht festgestellt. Nun muss der Rat in Niederkrüchten neu entscheiden, wo in Elmpt ein Vollsortimenter gebaut werden soll.

Niederkrüchten: Supermarkt-Beschluss wird beanstandet
Foto: Gemeinde Niederkrüchten

In der Supermarkt-Frage für Elmpt steht wieder alles auf Anfang: Die Kommunalaufsicht hat festgestellt, dass der Beschluss des Niederkrüchtener Gemeinderats im Dezember rechtswidrig war. Jetzt muss der Rat erneut einen Beschluss fassen.

Im vergangenen Jahr waren die Bürger Niederkrüchtens aufgerufen, an einem Bürgerentscheid teilzunehmen: Der Rat hatte im Sommer keinen Entscheid in der Frage herbeiführen können, ob ein neuer Vollsortimenter an der Mönchengladbacher Straße oder an der Overhetfelder Straße errichtet werden sollte. In der Ratssitzung damals kam es zu einem Patt.

Daraufhin wurde ein Bürgerbegehren initiiert, im November kam es zum Bürgerentscheid. Doch auch dieser führte zu keinem Ergebnis. Die Frage lautete: "Sind Sie für die Errichtung eines Vollsortimenters an der Overhetfelder Straße (Heineland)?" Zwar kreuzten hier mehr Niederkrüchtener "Ja" an als "Nein" (1881 Ja-Stimmen, 1690 Nein-Stimmen), doch das reichte nicht: Das für einen Bürgerentscheid notwendige Quorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten für die Frage wurde nicht erreicht, nur 14,94 Prozent der Stimmberechtigten antworteten mit "Ja".

Der Entscheid war somit gescheitert, der Gemeinderat war wieder am Zug. Für die Ratssitzung im Dezember legte die Verwaltung den Ratsmitgliedern in einer Tischvorlage einen Beschlussvorschlag vor, der zwei Möglichkeiten beinhaltete: Mönchengladbacher Straße oder Overhetfelder Straße. Hätte der Rat hier mehrheitlich für den Standort Mönchengladbacher Straße votiert, hätte dies zur Folge gehabt, dass die begonnenen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und für den Bebauungsplan hätten fortgesetzt werden können. Mit dem Entscheid für den Standort Overhetfelder Straße hingegen hätte der Rat beschlossen, die Verfahren für den Standort Mönchengladbacher Straße einzustellen und die notwendigen Verfahren für den Standort Overhetfelder Straße einzuleiten. In geheimer Abstimmung konnten die Ratsmitglieder eine Möglichkeit ankreuzen. 18 Kreuze gab es schließlich für die Overhetfelder Straße, 15 für die Mönchengladbacher Straße. Ein Ratsmitglied enthielt sich.

Scharfe Kritik gab es daraufhin von der SPD: Die Entscheidung des Rates sei "für mich, selbst wenn sie rechtlich richtig sein sollte, moralisch eine Fehlentscheidung und das falsche Signal an die Bürgerinnen und Bürger", erklärte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Marco Goertz. Und die SPD kündigte an, den Ratsbeschluss beim Kreis auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Das Schreiben der Kommunalaufsicht ging nun am Gründonnerstag im Rathaus in Elmpt ein. Wie Bürgermeister Kalle Wassong (parteilos) gestern erläuterte, stellte die Kommunalaufsicht fest, dass der Gemeinderat grundsätzlich einen Beschluss fassen durfte. Er hätte sich zwei Jahre lang der Frage nicht annehmen dürfen, wenn der Bürgerentscheid gültig gewesen wäre. Doch das war der Entscheid nicht. Also durfte der Rat entscheiden.

Trotzdem ist der Ratsbeschluss rechtswidrig. Das liegt an der Art und Weise, wie er gefasst wurde. Denn dass die Ratsmitglieder die Beschlussvorlage nur als Tischvorlage erhielten, sei nicht notwendig gewesen. Das ist nur zulässig, wenn ein Thema von äußerster Dringlichkeit ist. Und das sei nach Auffassung der Kommunalaufsicht hier nicht der Fall gewesen, so Wassong. Er verwies darauf, dass das Thema im Ältestenrat am 8. Dezember besprochen worden sei und man sich darauf verständigt habe, in der Ratssitzung am 15. Dezember eine endgültige Standortentscheidung zu treffen. "Ich habe versucht, mit dieser Tischvorlage einen Frieden zu bewirken, den der Bürgerentscheid nicht bewirkte", so Wassong.

Auch habe die Kommunalaufsicht kritisiert, dass die Ratsmitglieder für ihre Entscheidung zwei Möglichkeiten hatten. Man hätte jedoch eine Frage formulieren müssen, auf die die Ratsmitglieder mit Ja, Nein oder einer Enthaltung hätten reagieren können. "Meine Aufgabe ist es nun, den Ratsbeschluss zu beanstanden", erklärte Wassong. "Damit ist der Beschluss nicht gültig, wir stehen wieder am Anfang."

In der nächsten Ratssitzung, die am 3. Mai stattfindet, wird der Gemeinderat nun erneut einen Beschluss zur Standort-Frage fassen müssen - mit einer normalen Beschlussvorlage und einem Beschlussvorschlag, auf den man mit Ja oder Nein antworten kann.

(RP)
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