Kreis Viersen Streitfall Kita-Gebühren
Kreis Viersen · Ähnlich wie in der Stadt Viersen verläuft die Diskussion um das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr auf Kreisebene. Der Kreis möchte die Geschwisterkinderbefreiung ändern und Geld in den Ausbau der U-3-Betreuung investieren.
Der Kreisjugendhilfeausschuss hat am Mittwochabend den Vorschlag der Kreisverwaltung abgelehnt, die Geschwisterkinderbefreiung bei den Kindergartengebühren teilweise aufzuheben und die Mehreinnahmen in den Ausbau der Betreuung von Unter-Dreijährigen zu investieren.
Nach einer zuweilen hitzigen Debatte stimmten SPD, Grüne, Linkspartei — unterstützt von den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband und Diakonie — mehrheitlich gegen eine entsprechende Satzungsänderung der Gebührenordnung.
Einnahmen: rund 200 000 Euro
Hintergrund: Ähnlich wie in der Stadt Viersen, die ein eigenes Jugendamt hat, ist auch auf Kreisebene die so genannte Geschwisterkinderbefreiung der eigentliche Knackpunkt. Familien mit zwei oder mehr Kindern, die gleichzeitig einen Kindergarten besuchen, würden bei der von der rot-grünen Landesregierung beschlossenen Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr gleich doppelt entlastet, meint der Kreis und schlägt deshalb vor, in Fällen, in denen ein Kind im letzten Kindergartenjahr ist und gesetzliche Beitragsfreiheit genießt, für ein Geschwisterkind, das bislang den Kindergarten beitragsfrei besucht, künftig einen Elternbeitrag zu erheben. Die Einnahmen — rund 200 000 Euro pro Jahr — sollen in den Ausbau der U-3-Betreuung investiert werden.
Die kontroverse Diskussion macht vor allem deutlich: Der Streit um die Kindergartenbeiträge ist eine ideologische Auseinandersetzung. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr eingeführt hat, scheinen dies die Parteivertreter von SPD und Grünen — unterstützt von den Linken — auf kommunaler Ebene ohne Wenn und Aber durchsetzen zu wollen.
Es wird unter anderem argumentiert, dass die vom Land vorgesehene Entlastung der Eltern ohne Abstriche an diese weitergegeben werden müsse. Eine ähnliche Argumentationslinie hatten schon die Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei im Viersener Stadtrat verfolgt.
Das bestreitet niemand und das soll auch so umgesetzt werden. Bei der Argumentation wird aber allzu leicht vergessen — oder wissentlich verschwiegen —, dass bei der vom Land erdachten Regelung vor allem die so genannten Besserverdienenden entlastet werden, da die Eltern mit geringem Einkommen über die Sozialstaffelung der Kita-Gebühren ohnehin ganz oder zumindest teilweise von den Kosten befreit sind. Konkret: Die Eltern, die Rot-Grün gerne mit einer Entlastung beglücken will, haben gar nichts davon.
Wenn dann die Kommunen wie der Kreis Viersen angesichts erhebliche Defizite mehr Geld in den Ausbau der Kindergartenplätze investieren wollen, werden sie gescholten. Es sei "unmöglich, dass Mehr-Kind-Familien den U-3-Ausbau finanzieren sollen", sagte beispielsweise Maria Beiten von den Kreisgrünen im Kreisjugendhilfeausschuss. Henning Ehlers von der Arbeiterwohlfahrt kritisierte, dass Eltern, die auf Entlastung hofften, weiter zur Kasse gebeten würden.