Viersen Steuersünder muss 6000 Euro Strafe zahlen

Viersen · Am Ende kam der Angeklagte (43) in der Verhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Verfahrenseinstellung davon. Jahrelang hatte der Einzelunternehmer es versäumt, Steuererklärungen abzugeben. Im Februar 2008 gab es in den Räumen der Gebäudeservice-Firma eine Betriebsprüfung. Die Finanzbeamten warfen dem 43-Jährigen vor, mit falschen oder fehlenden Angaben gegen die Abgabenordnung verstoßen zu haben. Der Familienvater wurde wegen Steuerverkürzung angeklagt.

Zunächst war die Rede von 106 000 Euro, die der Unternehmer hinterzogen haben soll. Allerdings wurden die Summen vom Finanzamt geschätzt. Später kam es zu einer Verständigung mit dem Steuersünder. Der Kaufmann sollte die Steuerschulden zurückzahlen, was er auch tat. Danach wurde er verdächtigt, die Rückzahlungen mit Schwarzarbeit zu finanzieren. Offenbar fehlte es an Belegen. Zu dem Verdacht gab der Angeklagte jetzt eine Erklärung ab, die man ihm nicht widerlegen konnte.

Begonnen habe alles, als er bereits vor 20 Jahren Steuern nachzahlen musste. Da sei er aber in einer anderen Branche tätig gewesen. "Damals habe ich Tag und Nacht gearbeitet, um davon runter zu kommen", schilderte der 43-Jährige eifrig seine Geschichte. Anschließend habe er keine Kraft mehr gehabt, sich vernünftig um seine Steuerangelegenheiten zu kümmern. Für einen Steuerberater habe es an Geld gefehlt. So sei er da hineingeraten, bedauerte er und bestritt zugleich, jemals Schwarzgelder eingesetzt zu haben. Von einem Freund des Vaters habe er Gelder bekommen. "Die habe ich immer an das Finanzamt weitergereicht, aber dann auch an den Freund zurückgezahlt", beteuerte er im Gerichtssaal. Schriftliches konnte er nicht vorweisen. Der Freund ist inzwischen verstorben. "Von Schriftkram" habe der Geldgeber nie etwas wissen wollen.

Als jetzt bekannt wurde, dass der Steuersünder inzwischen alle Schulden an die Finanzbehörde zurückgezahlt hat, gab es für ihn ein glückliches Ende. Der Unternehmer verpflichtete sich, in den nächsten sechs Monaten 6000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.

(RP)
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