Kreis Viersen Stallpflicht für Geflügel wird auf den Kreis ausgeweitet

Kreis Viersen · Bislang galt die Stallpflicht nur in Schwalmtal. Nun gilt sie voraussichtlich ab morgen im gesamten Kreis

Kreis Viersen: Stallpflicht für Geflügel wird auf den Kreis ausgeweitet
Foto: dpa

Nachdem bei einem Putenhalter im Kreis Soest die Geflügelpest ausgebrochen ist, trifft das Land Nordrhein-Westfalen jetzt weitere Schutzmaßnahmen für ganz NRW. Das Verbraucherschutzministerium hat die Aufstallpflicht flächendeckend ausgeweitet. Landesweit wurden gestern die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen. Die Vorbereitungen dazu trifft die Kreisverwaltung in Viersen derzeit. Nach Auskunft von Kreissprecher Markus Wöhrl wird der Kreis die Aufstallpflicht öffentlich bekannt machen, damit gilt die Regelung voraussichtlich ab Donnerstag.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe sowie für private Halter von Hausgeflügel. Betroffen sind Legehennen, Masthühner, Puten, aber auch Enten, Gänse und sonstiges Geflügel, das in Gefangenschaft gehalten oder aufgezogen wird.

Im November hatte das Veterinäramt des Kreises Viersen eine Aufstallpflicht verfügt, aber nur für die Gemeinde Schwalmtal. Danach müssen Geflügelhalter auch dann, wenn sie nur einige wenige Tiere besitzen, diese im geschlossenen Stall unterbringen oder in einem Unterschlupf, der so zur Seite und nach oben gesichert ist, dass Wildvögel, auch kleine Tiere, nicht eindringen können. Tierhalter müssen sicherstellen, dass sein Geflügel nicht mit Wasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt wird. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere Kontakt haben, müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel damit nicht in Berührung kommen können. Transportfahrzeuge, Anhänger und Käfige sollten nach jeder Benutzung sofort gereinigt und desinfiziert werden. Hunde und Katzen müssen von den Ställen ferngehalten werden.

Darüber hinaus empfiehlt das Veterinäramt Geflügelhaltern unter anderem , keine anderen Geflügelbestände zu besuchen. Fremde Personen sollten den Stall gar nicht betreten. Geflügelhalter sollten nur Menschen, die unbedingt in den Stall müssen, hineinlassen, beispielsweise Tierärzte. Geflügelbestände jeder Größe müssen bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt des Kreises gemeldet werden. Wer das versäumt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. www.kreis-viersen.de

(biro)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort