Corona in Viersen Stadt verzichtet auf Terrassengebühr

Gastwirte können coronabedingt die Außengastronomie nicht nutzen.

 So war das früher mal: Blick auf die Außengastronomie auf dem Alten Markt in Dülken.

So war das früher mal: Blick auf die Außengastronomie auf dem Alten Markt in Dülken.

Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

Die Stadt Viersen wird für den Zeitraum vom 17. März bis 3. Mai keine Terrassengebühren erheben. Das teilte ein Stadtsprecher am Dienstag mit. „Beträge, die für die Corona-bedingte Sperrzeit gezahlt wurden, werden zurückerstattet“, kündigte er an.

Nutzen Gaststätten und andere Gewerbebetriebe Außenflächen im städtischen Eigentum, benötigen sie dafür eine Sondernutzungsgenehmigung und Gebühren werden fällig – die sogenannten Terrassengebühren. „Im laufenden Jahr haben 26 Betriebe solche Anträge für Sondernutzungen gestellt“, erklärte der Stadtsprecher. „Dabei geht es vorrangig um Außengastronomie, aber auch Verkaufs- und Werbeeinrichtungen im öffentlichen Raum.“

Wegen der Corona-Einschränkungen konnten die Gastronomiebetriebe die Außenflächen nicht nutzen. Per Verordnung der Landesregierung vom 23. März sind derzeit alle Gaststätten geschlossen. Die Auslieferung von Speisen außer Haus ist nur erlaubt, wenn die zum Schutz vor Infektionen nötigen Abstände eingehalten werden. Kneipen, Cafés und Eisdielen, die ebenfalls Terrassen nutzen, mussten bereits am 18. März schließen. „Da die Betriebe wegen des Öffnungsverbots die Außenflächen nicht nutzen konnten und können, besteht für diese Zeit keine Gebührenpflicht“, so der Stadtsprecher. Die Verwaltung wird nun neue Bescheide auf der Grundlage der bestehenden Sondernutzungssatzung verschicken.

Andere Städte wie Dormagen oder Meerbusch haben den Gastronomiebetrieben bereits die Terrassengebühren fürs komplette Jahr 2020 erlassen, um sie finanziell zu entlasten. Stadtsprecher Frank Schliffke: „Für eventuelle weitergehende Befreiungen von der Gebühr wäre ein politischer Beschluss erforderlich.“

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