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Viersen Radler dürfen bald öfter auf Straße fahren

Viersen · Die Stadt überprüft die Nutzungspflicht für Radwege. An einigen Hauptstraßen dürfen Radler künftig auf der Straße fahren. Wo die Nutzungspflicht weiter besteht, müssen Radwege vernünftig unterhalten werden, mahnt der ADFC.

 Für den Radweg zwischen Dülken und Boisheim gilt weiter eine Nutzungspflicht. Viele Radler kritisieren den maroden Zustand der Strecke.

Für den Radweg zwischen Dülken und Boisheim gilt weiter eine Nutzungspflicht. Viele Radler kritisieren den maroden Zustand der Strecke.

Foto: Knappe, Jörg (jkn)/Knappe, Jörg (knap)

Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Polizei bewerten derzeit nach und nach alle Radwege in der Stadt. An welchen Strecken dürfen Radfahrer weiterhin verpflichtet werden, den Radweg statt die Straße zu nutzen? Wo müssen im Gegenzug entsprechende Verkehrsschilder abmontiert werden? Das sollen die Kontrolleure prüfen.

Als erstes begutachteten sie die Hauptverkehrsstraßen. Über das Ergebnis informierte die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche jetzt die Mitglieder des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses: In vielen Fällen muss die Benutzungspflicht aufgehoben werden.

Rechtlicher Hintergrund sei eine bereits zwei Jahrzehnte zurückliegende Änderung der Straßenverkehrsordnung und der darauf aufbauenden Verwaltungsvorschriften, erläutert die Stadtverwaltung. Damals legte der Gesetzgeber fest, dass alle Verkehrsteilnehmer als gleichberechtigt angesehen werden. Also sollten auch Radfahrer grundsätzlich die Straße nutzen dürfen – Ausnahmen sollten zum Beispiel für besonders stark befahrene Straßen gelten oder Strecken, auf denen Autos mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Dort können Radfahrer zwingend auf Radwege verwiesen werden.

Die Stadtverwaltung nahm die Übergabe der meisten Hauptverkehrsstraßen in die Zuständigkeit von Straßen NRW jetzt zum Anlass, die Radwege zu prüfen. Weiterhin Pflicht bleibt demnach die Fahrt auf dem Radweg für Fahrradfahrer entlang der Boisheimer und Nettetaler Straße zwischen Dülken und Boisheim. Auch auf der Süchtelner Straße zwischen Höhenstraße und Oberrahserstraße bleiben die entsprechenden Schilder stehen. Entlang des Straßenzuges Kölnische Straße/Freiheitsstraße/Dülkener Straße bleibt es ebenfalls bei der Nutzungspflicht, außerdem an der Krefelder Straße, ab Elkanweg stadtauswärts.

Bei allen weiteren geprüften Straßen waren die rechtlichen Vorgaben nach Angaben der Verwaltung für eine Benutzungspflicht nicht gegeben. Dort sollen ab den Osterferien nach und nach die Schilder abmontiert werden. Die Technische Beigeordnete  stellte klar, dass Fahrradfahrer künftig in den entsprechenden Bereichen zwar auf der Fahrbahn fahren dürfen, das aber nicht tun müssen. „Sie dürfen auch weiterhin die vorhandenen Radwege nutzen.“ Die Stadt muss die Radwege auch künftig unterhalten. Wo bisher per Schild angeordnet war, dass Radfahrer und Fußgänger einen Weg gemeinsam nutzen, sollen Schilder aufgestellt werden, die die Gehwege ausdrücklich für Fahrradfahrer freigeben. Um die Benutzungspflicht für Radwege aufheben zu können, musste die Verwaltung zum Beispiel Ampeln verändern, damit Fahrradfahrer Kreuzungen sicher überqueren können. An vielen Stellen wurden Schutzstreifen angelegt, die am Fahrbahnrand Bereiche markieren, die vorrangig Radfahrer nutzen sollen.

Andreas Domanski, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Krefeld-Viersen, begrüßt, dass die Stadt nun die Radwege prüft. „Wir bewerten das erstmal positiv“, sagt er. Grundsätzlich seien die Kommunen aber gehalten, die Benutzungspflicht regelmäßig zu prüfen – „das ist eine immer währende Aufgabe.“ Wo die Pflicht aufgehoben werde, müssten Autofahrer darauf aufmerksam gemacht, Ampelschaltungen angepasst, Schutzmarkierungen angelegt werden. Da, wo die Benutzungspflicht weiter besteht, „ist der Baulastträger besonders gefordert, den Radweg vernünftig zu unterhalten“. Er kenne genügend schlechte Radwege, „auf die Radfahrer per blauem Schild gezwungen werden“. Der Radweg zwischen Dülken und Boisheim sei „ein klassisches Beispiel.“ Und: „Ein wirklich guter Radweg wird auch benutzt, wenn er nicht nutzungspflichtig ist.“

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