Befragung zu Randzeitenbetreuung Modell-Kita in Viersen soll bis abends öffnen

Viersen · Aktuell fragt die Stadt bei Eltern den Bedarf an Randzeitenbetreuung für die Kinder ab.

Stadt Viersen fragt bei Eltern den Bedarf an Randzeitenbetreuung für die Kinder ab
Foto: ZB/Sebastian Kahnert

Die Stadt Viersen plant bereits für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 die Möglichkeit, den Nachwuchs auch zu Randzeiten betreuen zu lassen – also auch schon deutlich vor 7.30 Uhr morgens oder länger als bis 16 Uhr. Voraussichtlich wird eine entsprechende Randzeitenbetreuung an einer geplanten Kita im Dülkener Süden auf der Fläche des früheren St.-Cornelius-Krankenhauses an der Hospitalstraße eingerichtet.

„Die Verwaltung sieht dies als Modellprojekt, um das Angebot der Randzeiten- und Spontanbetreuung zu erproben“, erklärt die Beigeordnete Çigdem Bern. „Die Erfahrungen, die wir dort machen, können wir dazu nutzen, an ausgewählten Kitas im Stadtgebiet ähnliche Angebote zu etablieren.“

Die Stadt Viersen rüstet sich damit für die Fortschreibung des Kinderbildungsgesetzes. „Der Gesetzentwurf enthält die Anforderung, auch Betreuungsbedarfe in den Morgen- und Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Ferienzeiten abzudecken“, erklärt die Beigeordnete. Die geplante Kita in Dülken-Süd soll voraussichtlich frühestens zu Beginn des Jahres 2021 ihren Betrieb aufnehmen; in der Überlegung ist, dort auch eine Großtagespflege anzusiedeln. An die könnte die Randzeitenbetreuung andocken. „So könnten die Räume der Großtagespflegestelle durch geringfügige Ergänzungen auch für die Spontanbetreuung genutzt werden“, sagt Bern. „Das eingesetzte Personal könnte die Randzeitenbetreuung in Zusammenarbeit mit der Kita sicherstellen.“

Wie viel Bedarf gibt es überhaupt in Viersen für eine entsprechende Betreuung am frühen Morgen oder am Abend? Und wie ist die Nachfrage örtlich verteilt? Diese Fragen will die Verwaltung durch eine Elternumfrage klären, die noch bis 31. Januar läuft. Auf einem Fragebogen können die Eltern angeben, welchen Betreuungsbedarf sie am Morgen, am frühen Abend aber auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferienzeiten haben. Das Jugendamt möchte wissen, ob und in welchem Umfang Betreuung über die bereits angebotenen Zeiten hinaus erforderlich ist.

Derzeit besteht in der Viersener Kindertagesbetreuung eine Kern­öffnungszeit zwischen 7.30 und 16.30 Uhr. Aktuell bieten 13 Kitas in Viersen verlängerte Öffnungszeiten an. Die frühesten öffnen um 7 Uhr. Die geplante Randzeitenbetreuung bedeutet eine Öffnung darüber hinaus, also ab 6 Uhr morgens und nach 16.30 Uhr bis etwa 19 Uhr. „Da geht’s beispielsweise um Fälle, wo jemand an einem Tag die Woche beruflich abends immer Besprechungen hat. Oder Eltern einen Betreuungsbedarf am Wochenende haben“, erklärt Bern. „Durch die Umfrage wollen wir herausfinden, welche Bedarfe bestehen.“

Zugleich soll die zusätzliche Einrichtung auch in Notfällen helfen. „Aus dem Bereich der Kindertagespflege gibt es immer wieder Rückmeldungen, dass Eltern aufgrund von kurzfristigen Ausfällen der Tagespflegeperson Schwierigkeiten haben, die Betreuung ihrer Kinder kontinuierlich sicherzustellen“, sagt Bern. „Der Ausfall von Betreuungsangeboten, wenn beispielsweise Tagespflegepersonen erkranken, ist mit einer Berufstätigkeit nicht vereinbar und bedarf zukünftig eines Konzeptes zur Notbetreuung.“ Erfreulich für die Stadt: „Das Land hat angekündigt, flexible Angebote zusätzlich finanziell zu fördern“, so Bern.

 Eltern, deren Kinder bereits eine Kita besuchen oder von der Tagespflege betreut werden, haben den Fragebogen dort bekommen. Wer sich schon für einen Platz über Kita-Online angemeldet hat, erhält den Bogen jetzt mit der Post. Wer noch keinen Fragebogen erhalten hat, kann ihn auch als ausfüllbares PDF-Dokument von der Internetseite der Stadt Viersen herunterladen.

Auch eine zweite Umfrage ist bereits in Planung, berichtet Bern. Sie soll sich an die großen Arbeitgeber in Viersen richten, ob sie Bedarf für einen Betriebskindergarten sehen oder ob es aus betrieblichen Gründen erforderliche Bedarfe nach Spontanbetreuung gibt.

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