Kreis Viersen Günstig in die eigenen vier Wände

Kreis Viersen · Das Land NRW unterstützt den Eigenheimbau, -kauf und den Mietwohnungsbau im Kreis Viersen. Unter welchen Bedingungen gefördert wird und welche Möglichkeiten bestehen, erfahren Sie hier.

 Frederike Lorber und Carina Bontenackels aus dem Bereich Wohnungsbauförderung des Kreises Viersen beantworten Leserfragen in der RP-Redaktion Viersen.

Frederike Lorber und Carina Bontenackels aus dem Bereich Wohnungsbauförderung des Kreises Viersen beantworten Leserfragen in der RP-Redaktion Viersen.

Foto: Martin Röse

Neben den üblichen KfW-Förderkrediten und gegebenenfalls Baukindergeld können ab sofort auch Fördergelder vom Land NRW für verschiedene Wohnungsbau-Projekte im Kreis Viersen beantragt werden. Die NRW.Bank unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen in den Bereichen Neubau, Modernisierung und Eigenheimförderung. Am Freitag waren Frederike Lorber und Carina Bontenackels aus dem Bereich Wohnungsbauförderung des Kreises Viersen zu Gast in der RP-Redaktion und beantworteten bei einer Telefonaktion Fragen unserer Leser zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Hier die wichtigsten Informationen zum Bauen, Kaufen und Modernisieren.

Seit wann gibt es das Förderprogramm?

Das Förderprogramm gibt es schon seit vielen Jahren, jedes Jahr kommen aber neue Förderrichtlinien hinzu. Im letzten Jahr wurde das Programm vollständig überholt.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Das Land unterstützt mit drei verschiedenen Förderprogrammen den Bau und Erwerb von neuen oder vorhandenen Eigenheimen, die Durchführung von behindertengerechten Baumaßnahmen sowie Modernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizenz und die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau. Frederike Lorber erklärt: „Das sind aber drei komplett verschiedene Programme, die nichts miteinander zu tun haben.“

Welche sind die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Programme?

Bei allen Programmen kann man zinsgünstige Darlehen sowie Zusatzdarlehen beantragen. Für alle Darlehen gilt ein Tilgungsnachlass, der je nach Programm und Konditionen zwischen 7,5 und 50 Prozent beträgt.

Kann ich die Förderung in Anspruch nehmen?

Förderberechtigt sind Familien mit Kindern sowie Schwerbehinderte, allerdings muss eine bestimmte Einkommensgrenze pro Person eingehalten werden. Bei Haushalten mit drei Personen (zwei Erwachsene, ein Kind) darf das Einkommen im Regelfall 29.370 Euro nicht überschreiten. Bei einer Familie mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 35.430 Euro, bei einer mit drei Kindern 41.490 Euro. Allerdings: Das Brutto-Einkommen darf durchaus höher liegen. „Wie hoch die Einkommensgrenze ist, sollte aber im Einzelfall noch einmal genau geprüft werden“, erklärt Bontenackels. Es gibt Frei- und Abzugsbeträge. Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde – also dem Kreis Viersen.

Wie hoch fällt die mögliche Förderung aus?

Das kommt auf den Wohnort im Kreis Viersen an. Wer in Viersen, Nettetal, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal oder Brüggen ein Eigenheim bauen oder erwerben will, erhält ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 90.000 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder für jede schwer behinderte Person kann der Kreditbetrag um 15.000 Euro aufgestockt werden. Und: Für barrierefreie Projekte gibt’s ein Zusatzdarlehen von 10.000 Euro. In Willich, Kempen und Tönisvorst liegt der Grundbetrag des Kredites höher, weil dort die Grundstückspreise teurer sind als im Rest des Kreises Viersen.  Lorber erklärt: „Wir wollen auch teurere Regionen attraktiv gestalten und den sozialen Wohnungsbau überall gleichermaßen fördern.“ Dort wird ein Darlehen von maximal 110.000 Euro gewährt – plus den Betrag von 15.000 Euro pro Kind und eventuell 10.000 Euro Zusatzdarlehen für barrierefreie Projekte.

Welche Sicherheit wird für den Kredit verlangt?

„Es muss ein entsprechendes Eigenkapital nachgewiesen werden“, erklärt Bontenackels. Das Eigenkapital muss 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Was heißt denn „zinsgünstiger Kredit“ konkret?

Der Zinssatz liegt für eine Dauer von 20 Jahren bei 0,5 Prozent bei einer Tilgung von einem Prozent (zwei Prozent beim Erwerb einer Bestandsimmobilie) Zusätzlich werden bei Auszahlung einmalig ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,4 Prozent einbehalten und während der Dauer des Darlehens Verwaltungskosten von jährlich 0,5 Prozent erhoben.

Wie hoch fällt der Tilgungsnachlass aus?

Auf Antrag wird ein Tilgungsnachlass von im Regelfall 7,5 Prozent des gewährten Baudarlehens gewährt. In Sonderfällen, beispielsweise bei Schwerbehinderung, sind aber auch 50 Prozent möglich.

Ich habe schon ein Haus, das aber modernisiert werden müsste. Welchen Förderkredit kann ich da maximal bekommen?

Pro Wohneinheit gibt es einen Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Wer kann die Modernisierungsförderung beantragen?

Wie bei den Förderberechtigten des Eigenheimbereichs kann hier jeder die Förderung beantragen, der unter die Einkommensgrenze fällt.

Unter welchen Bedingungen gibt es die Modernisierungsförderung?

Wenn der Wohnraum seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig ist, das Gebäude nicht mehr als fünf Vollgeschosse hat und die Finanzierung der Gesamtkosten gesichert erscheint.

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