Für den Klimaschutz in Schwalmtal So gibt’s Fördergeld fürs grüne Dach

Brüggen · Wie in Brüggen könnten auch Hauseigentümer in Schwalmtal bald die Hälfte der Kosten für eine Dach- oder Fassadenbegrünung vom Land NRW erhalten. Was gut klingt, hat einen Haken: Die Frist, um einen Antrag zu stellen, ist überaus knapp. Was Interessenten beachten müssen.

 Mit bepflanzten  Dächern und Fassaden etwas für den Umweltschutz tun: Ein Beispiel für ein grünes Dach aus der Viersener Innenstadt.

Mit bepflanzten  Dächern und Fassaden etwas für den Umweltschutz tun: Ein Beispiel für ein grünes Dach aus der Viersener Innenstadt.

Foto: Daniela Buschkamp

Sie können als „natürliche Klimaanlage“ im Sommer und in kalten Monaten als „natürliche Heizung“ fungieren: begrünte Dächer und Fassaden. In Schwalmtal entscheidet der Gemeinderat in seiner kommenden Sitzung am Dienstag, 22. Juni, darüber, ob die Gemeinde an einem Förderprogramm des Umweltministeriums NRW teilnimmt. Dann könnten Eigentümer 50 Prozent der Kosten aus Landesmitteln erhalten, wenn sie Haus- oder Geragendach begrünen oder die Fassade bepflanzen. Ein Problem in Schwalmtal: Da die Gemeindeverwaltung das Thema erst kurzfristig angegangen ist, ist die Frist für die Antragssteller knapp bemessen.

Was bringt eine Begrünung von Dächern und Fassaden für den Klimaschutz?

Das hat einige Vorteile. „Durch die Dach- und Fassadenbegrünung treffen weniger Sonneneinstrahlungen auf die Gebäudeflächen, so dass sich im Sommer die Gebäude nicht so stark aufheizen“, erklärt Mona Grötschel, Sachbearbeiterin im Fachbereich Umwelt der Gemeinde. Bei einer Dachbegrünung würde zudem das Regenwasser auf dem Dach gespeichert, bei Sonneneinstrahlung verdampfe es nicht und die unteren Räume würden gekühlt. „Dieses Wasser wird dann auch nicht in den Kanal eingeleitet“, so Grötschel. „Die Kanalkosten könnten somit zurück gehen.“ Gleichzeitig fungiere die Begrünung im Winter als Wärme- und Dämmschutz: Die Heizungsluft würde besser im Gebäude gehalten und nicht nach außen abgegeben. Je nach Art der Begrünung könnten sich zudem unterschiedliche Insekten ansammeln, die den Vögeln als Nahrungsquelle dienen. Zugleich wäre auch eine Einnistung von Vögeln denkbar, so Grötschel.

Wer kann einen Antrag auf Fördermittel bei der Gemeinde stellen?

Grundsätzlich können alle Gebäude – Häuser und Garagen – mit einem Flachdach oder einem flach geneigten Dach gefördert werden, deren Bauabnahme vor mehr als fünf Jahren erfolgte – egal, ob es sich dabei um privat oder gewerblich genutzte Gebäude handelt. Wer mehr über die Neigung von Dachformen erfahren will, kann sich beim Gründachkataster NRW informieren unter www.gruendachkataster.nrw.de.

Wann muss ich einen Antrag bei der Gemeinde einreichen?

Wird die Teilnahme am Landesförderprogramm beschlossen, müssten die Schwalmtaler innerhalb von sechs Wochen, bis 6. August, einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung einreichen. „Zeitgleich mit der verbindlichen Antragsstellung sollten auch je Maßnahme drei Kostenvoranschläge eingereicht werden“, ergänzt Bernd Gather, Leiter des Fachbereichs Umwelt bei der Gemeindeverwaltung.

Wie sähe das Verfahren nach einem positiven Entscheid des Rates aus?

Wenn der Rat der Teilnahme am Förderprogramm zustimmt, können Eigentümer bei der Gemeinde einen verbindlichen Antrag stellen. Das Formular erhalten sie entweder in der Verwaltung oder per Download über eine Internetseite. Dem Antrag müssen eine Datenschutzerklärung und Fotos über den aktuellen Zustand der Fassaden beigelegt werden. Die Verwaltung sammelt die Anträge, übergibt sie dem Projektträger Jülich. Dieser entscheidet anschließend über die Bewilligung der Maßnahmen. Wird die Maßnahme bewilligt, versendet die Gemeinde Zuwendungsbescheide an die Eigentümer mit förderfähigen Projekten, diese beauftragen anschließend das günstigste Angebot. Bis 31. März 2022 muss das Vorhaben realisiert worden sein. Innerhalb von zwei Wochen nach der erfolgten Begrünung müssen Eigentümer der Gemeindeverwaltung eine Schlussrechnung vorlegen. Diese überprüft die eingereichten Unterlagen und leitet die Zuwendung in der zuvor festgesetzten Höhe an die Eigentümer weiter.

Sechs Wochen für drei Angebote: Ist diese Frist realistisch?

„Ja“, meint Mona Grötschel. „Ich denke, dass die sechs Wochen ausreichen, um die Angebote einzuholen. Da waren wir uns hier im Haus auch einig, dass das möglich sein müsste.“ Bürger könnten im Telefonbuch oder Internet nachsehen, welche Firmen die Dach- oder Fassadenbegrünung anbieten, einen Termin ausmachen, sich zeitgleich um die Kostenvoranschläge bemühen. „Da die Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinien bis März umgesetzt sein müssen, können wir die Frist auch nicht verlängern“, sagt Grötschel. „Nein, das klappt nicht“, sagt hingegen der Schwalmtaler Gärtner und Landschaftsbauer Thomas Krumm. Er selbst bietet den Service nicht an, weiß aber, wie viel es in seiner Branche derzeit zu tun gebe. „Ich kenne auch kaum Firmen in Schwalmtal, die Dach- und Fassadenbegrünung machen“, so Krumm. Auch Achim Lambertz, Geschäftsführer der Peter Lambertz Bedachungen GmbH, glaubt nicht, dass die Zeitspanne ausreicht. Seine Firma würde ab und zu mit Dachbegrünungen beauftragt. „Kostenvoranschläge einzuholen, geht nicht so einfach – und vor allem nicht so schnell“, sagt Lambertz. „Da muss auf jeden Fall immer jemand rausfahren und sich das Dach oder die Fassade genau ansehen.“

Was kostet eine Dach- beziehungsweise Fassenbegrünung?

Die Kosten hängen grundsätzlich stark von der Flächengröße, den baulichen Gegebenheiten, der Bewässerungstechnik und dem gewünschten Begrünungsziel ab. Je nach Wunsch können Preise deshalb sehr unterschiedlich ausfallen. Bodengebundene Fassadenbegrünungen kosten dabei ab 15 Euro aufwärts pro Quadratmeter, bei einer Dachbegrünung beginnt die Preisskala etwa bei 25 Euro pro Quadratmeter. 

Was müssen Hauseigentümer  beachten?

Einiges. Zum einen dürften die Begrünungs-Maßnahmen nicht mietpreissteigernd umgelegt werden; außerdem darf die Begrünung fünf Jahre lang nicht entfernt werden. Es dürfen zudem keine anderen Fördermittel beantragt oder verwendet werden, eine Doppelförderung ist nicht möglich. Ganz wichtig: Nur mehrjährige heimische und klimaresistente Pflanzen dürfen verwendet werden.

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