Viersen Schnitt fürs Grün

Viersen · Noch sieht es in den Gärten kahl und leer aus und doch sollte jetzt schon zur Hecken- und Astschere gegriffen werden, denn am 1. März ist damit Schluss. Die Schon- und Schutzzeit für Vögel, Kleintiere und Insekten beginnt.

"Es ist verboten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören" heißt es laut Paragraph 64, Absatz zwei des Landschaftsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. Daher ist es in der Zeitspanne vom Anfang März bis Ende September bundesweit grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken und andere Gehölze sowie Röhrichtbestände drastisch zurückzuschneiden, noch zu fällen bzw. zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf andere Weise zu beseitigen.

Mit Bußgeld belegt

"Das ist auch im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39, Absatz fünf festgehalten", informiert Almut Grytzmann-Meister vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Viersen und Kreis Viersen. Lediglich Pflegeschnitte, bei denen aber nur um den aktuellen Jahreszuwachs eingekürzt werden darf, sind erlaubt. Wer sich an die Vorgaben nicht hält, kann mit einem Bußgeld vonseiten seiner Stadt oder Gemeinde wie auch der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Viersen belegt werden, denn von dort erfolgt die Kontrolle des Gesetzes.

"Uns vom BUND ist aber viel lieber, wenn die Bürger einfach darüber nachdenken und einsehen, wie wichtig diese Vorgehensweise ist, Gesetz hin oder her. Viele Vögel stehen mittlerweile auf der Roten Liste und es werden immer mehr. Die Nist-, Brut- und Aufzuchtzeit ist insbesondere für die Vogelwelt eine sehr sensible Zeit. Darauf sollte einfach Rücksicht genommen werden", betont Grytzmann-Meister. Mit gutem Beispiel gehen die Untere Landschaftsbehörde, die Stadt Viersen und auch die Viersener Aktienbaugesellschaft voran. Alle nötigen Schnittmaßnahmen erfolgen im laufenden Monat. Ab dem 1. März ruhen die Schneidewerkzeuge und es kommt zu keinen größeren Aktionen mehr.

Nun hofft der BUND, dass Gartenbesitzer und Hobbygärtner, insbesondere in Schrebergärten, dem folgen. Und das nicht nur, weil ein mögliches Bußgeld droht, sondern weil die Bürger Verstand und Herz für die Tierwelt haben.

(RP)
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