Getöteter Fünfjähriger aus Viersen Neues Urteil im Fall Luca wird am Donnerstag erwartet

Viersen/Mönchengladbach · Am Dienstag wurde die Revisionsverhandlung fortgesetzt. Es geht um die Frage, ob Martin S. im Juni 2017 rechtmäßig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden ist. Seine Anwälte fordern, das Strafmaß zu senken.

Hinter einer Aktenmappe verbirgt Martin S. sein Gesicht (Archivfoto).

Hinter einer Aktenmappe verbirgt Martin S. sein Gesicht (Archivfoto).

Foto: Fischer

Das letzte Wort hatte der Angeklagte: „Ich schließe mich meinen Anwälten an“, sagte Martin S. vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach. Am Dienstag wurde die Revisionsverhandlung fortgesetzt, in der die Kammer klären soll: Ist Martin S. im Juni 2017 rechtmäßig wegen der Tötung von Luca (5) aus Viersen-Dülken zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden – oder muss das Strafmaß gesenkt werden, so wie es seine beiden Anwälte am Dienstag  forderten?

Die 7. große Strafkammer des Landgerichts hatte es 2017 als erwiesen angesehen, dass Martin S. im Oktober 2016 den kleinen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin in dessen Kinderzimmer getötet hat. Er habe Luca vorher „grausam misshandelt“, sagte damals der Vorsitzende Richter. Zwar sei kein Mordmerkmal erfüllt, doch die Tat weise eine Nähe zu vier Mordmerkmalen auf. In besonders schweren Fällen sei eine lebenslange Strafe für Totschlag anwendbar, begründete der Richter das Urteil. Martin S. legte Revision ein. Im August 2018 verwies der Bundesgerichtshof den Fall zur erneuten Verhandlung ans Landgericht Mönchengladbach zurück. Die Verurteilung wegen Totschlags bleibt rechtskräftig, über die Höhe der Strafe muss neu verhandelt werden.

Der Staatsanwalt und die Anwältin des Nebenklägers – Lucas’ leiblicher Vater – betonten am Dienstag, sie gehen weiter von einem besonders schweren Fall von Totschlag aus. Die Nähe zu Mordmerkmalen wie Heimtücke, niedere Beweggründe und Grausamkeit, sei erkennbar, führte der Staatsanwalt aus. Martin S. habe Luca in der Tatnacht aus dem Schlaf gerissen, der kleine Junge sei ihm „völlig hilflos ausgeliefert“ gewesen. Martin S. sei „gefühllos, mitleidlos“ vorgegangen, er habe Luca über einen längeren Zeitraum quälen wollen.

Der Verteidiger des Angeklagten hingegen verwies auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte im Urteil von 2017 die Nähe zu den Mordmerkmalen als nicht ausreichend belegt angesehen. Er habe dahingehend nun in der erneuten Verhandlung nichts Neues gehört, sagte der Anwalt. Laut Urteilsbegründung verursachte Martin S. bei Luca zunächst durch sehr schwere, mehrfache stumpfe Gewalteinwirkungen Blutungen in verschiedenen Stellen des Bauchfettgewebes. 20 bis 30 Minuten später fügte er dem Jungen unter anderem Verletzungen am Kopf zu und würgte ihn. Bezogen auf diese zweite Handlung sei nicht auszuschließen, „dass der Luca bewusstlos war“, sagte der Anwalt. Deshalb sei nicht zu begründen, ob eine Nähe zu Mordmerkmalen gegeben sei. Das Gericht komme aber wohl nicht um ein Strafmaß „im zweistelligen Bereich“ herum.

Der Vorsitzende Richter Helmut Hinz kündigte an, dass am Donnerstag, 21. Februar, das Urteil gesprochen werde.

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