Schwalmtal Rentner schoss pausenlos auf seine Opfer

Schwalmtal · Im Schwurgerichts-Prozess um das schreckliche Blutbad in Amern schilderte gestern ein Düsseldorfer Rechtsmediziner Obduktionsergebnisse von zwei Opfern. Der 72-jährige Hans P., der wegen dreifachen heimtückischen Mordes sowie eines Mordversuchs angeklagt ist, verfolgte die Aussage des Obduzenten – wie auch bisher – völlig emotionslos. Ohne Vorwarnung hatte Hans P. am 18. August 2009 im Haus seiner Tochter anlässlich einer Grundstücksbesichtigung auf zwei Rechtsanwälte und zwei Sachverständige geschossen. Einer der Gutachter, der Mönchengladbacher Bernd Püllen, hatte das Massaker schwer verletzt überlebt.

Einer der Anwälte und ein Sachverständiger wurden damals von dem Angeklagten von jeweils vier Schüssen getroffen. Offenbar richtete sich die Wut des Rentners auf die Männer und den Ex-Schwiegersohn, "weil sie alle meine Tochter beim Verkauf des Hauses über den Tisch ziehen wollten". Detailliert beschrieb der Rechtsmediziner gestern die Schussverletzungen von den beiden Opfern. Dabei nannte der Obduzent schwerste Hirn-, Gesichts- und Brustverletzungen - mit hohem Blutverlust. Das Gutachten ließ erkennen, dass der 72-Jährige "pausenlos geschossen haben muss". Deshalb könne er auch keine Reihenfolge benennen, bedauerte der Mediziner. Auch sei nicht festzustellen, welcher Schuss den Tod verursacht habe, so das Ergebnis des Gutachtens. Am Ende berichtete Kammervorsitzender Lothar Beckers von einem neuen Anwalt, der sich als Wahlverteidiger für den Angeklagten bestellt habe. Allerdings war der Jurist gestern nicht anwesend. Er müsse erst die Akten einsehen. Die meisten Anträge, die er gestellt hat, wurden allerdings vom Schwurgericht abgelehnt. So werden weitere Verhandlungstermine nicht abgelehnt, wie der neue Verteidiger gefordert hat. Auch wird der Angeklagte nicht erneut auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht. "Das ist bereits geschehen", so Beckers.

(RP)
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