Viersen Rathausmarkt-Schüsse: Zeugen sagen aus

Viersen · Im Prozess um die Schießerei am Viersener Rathausmarkt musste sich das Mönchengladbacher Landgericht am Donnerstag in eine völlig eigene Welt einfühlen – in die der Spieler in Hinterzimmern.

Im Prozess um die Schießerei am Viersener Rathausmarkt musste sich das Mönchengladbacher Landgericht am Donnerstag in eine völlig eigene Welt einfühlen — in die der Spieler in Hinterzimmern.

Dass Glücksspiel illegal ist, war allen Beteiligten bewusst. Trotzdem fürchteten die Spielpartner des angeklagten Wuppertalers und des Opfers, ein Viersener Imbissbetreiber, ihre Aussage nicht. Sie bestätigten, dass man um Geld gespielt und immer bar bezahlt habe. Mitspielen habe nur können, wer zahlungsfähig war. Wer nichts mehr gehabt habe, habe es sich leihen müssen.

Die Ehefrau des Vierseners, dem der Wuppertaler Anfang Juli erst in den Fuß und dann ins Gesäß geschossen hatte, erzählte, sie habe gewusst, dass ihr Mann spiele, und auch, dass es da vielleicht Schulden gegeben hätte — nicht aber, bei wem und wie viel. Und seit etwa drei Jahren habe ihr Mann mit dieser Welt nichts mehr zu tun. Zum Beweis, dass es sehr wohl Kontakt zwischen den Männern gegeben habe, hatte der Verteidiger des Wuppertalers einen Zeugen laden lassen. Der bestätigte auch, dass er auf dem Handy des Wuppertalers eine Kurznachricht mit sehr beleidigendem Inhalt gelesen habe. Diese Mitteilung soll von dem Viersener Imbissbetreiber stammen.

Der 51-jährige Wuppertaler hat eingeräumt, zweimal auf den Viersener geschossen und später auf ihn eingeschlagen zu haben. Er habe Schulden eintreiben wollen, aber keine Spielschulden, wie er betont. Der Viersener habe sich bei ihm Geld geliehen, 1200 Euro. Hinzu gekommen seien weitere 600 Euro, die der Viersener bei einem anderen lieh. Der bestätigte das gestern auch vor Gericht: Er habe am Spieltisch dem nicht mehr zahlungsfähigen Imbissbetreiber ausgeholfen und das Geld noch am selben Abend von dem Wuppertaler zurückerhalten. Um den Rest ging es aber noch: Der Viersener will Geld zurückgezahlt haben, der Wuppertaler soll seine Forderungen immer weiter in die Höhe geschraubt haben.

Der Prozess wird am 3. Januar fortgesetzt. Ein Gutachten soll klären, welche bleibenden Folgen der Viersener, der immer noch an Krücken geht, zu erwarten hat. Danach könnte sich entscheiden, wie das Strafmaß ausfällt. Richter Helmut Hinz wies darauf hin, dass eine Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung möglicherweise nicht mehr in Betracht kommt: Denn als der Wuppertaler schoss, sei ihm schon klar gewesen, dass er sein Geld auf diese Art nicht zurückbekommt.

(hah)
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