Auf der A61 getötete Polizistin Getötete Polizistin: Gericht wertet Daten aus

Kreis Viersen · Seit Montag dem Mönchengladbacher Landgericht die Daten der drei Handys des angeklagten Lkw-Fahrers vor

Am Abend des 27. Dezember 2017 hatte der damals 48 Jahre alte Fahrer eines ukrainischen Lkw 33 Paletten mit Holzkohle geladen und war auf der Autobahn 61 unterwegs – allerdings fuhr er in die entgegensetzte Richtung seines eigentlichen Zielorts in Belgien und war dabei stark betrunken.

Kurz hinter der Ausfahrt Viersen prallte der Sattelzug mit einer Geschwindigkeit rund 70 Kilometern pro Stunde in ein auf dem Standstreifen wartendes Polizeiauto. Eine 23 Jahre alte Polizistin, die darin auf der Rückbank saß, war durch den Unfall sofort tot. Ihre beiden Kollegen wurden ebenfalls schwer verletzt. Die 48-jährige Beamtin, die am Steuer des Einsatzwagens gesessen hatte, wurde derart stark verletzt, dass sie über mehrere Wochen in Lebensgefahr schwebte. Knapp eine halbe Stunde nach dem Unfall wurde bei dem Lkw-Fahrer ein Wert von 2,6 Promille im Blut festgestellt.

Mehr allerdings ist über die Fahrt des heute 49-Jährigen vor dem Unfall nicht bekannt.

Erst am Montag, dem fünften Verhandlungstag im Prozess gegen den Lkw-Fahrer vor dem Landgericht Mönchengladbach, liegt Staatsanwaltschaft und Richtern der Ladungsschein vor. Doch viel ist darin nicht vermerkt. Laut der Dolmetscherin, die das Schriftstück aus dem Ukrainischen übersetzt, ist dort erfasst, dass ein belgisches Unternehmen am 22. Dezember 2017 die Holzkohle in der Ukraine bestellte. Ein Ablieferungsdatum fehlt.

Das ukrainische Unternehmen habe den Schein ohne Erläuterungen geschickt, berichtet der Staatsanwalt vor Gericht. „Es ist deutlich, dass sie uns nicht behilflich sein wollen“, sagt der vorsitzende Richter Ralf Gerads. Dabei wird es wohl bleiben. „Wir erwarten aus der Ukraine nicht mehr viel“, sagte der Richter

Der 49-jährige Lkw-Fahrer muss sich zurzeit vor Gerihct verantworten. Der Mann ist angeklagt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Für fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu fünf Jahren vor. Seit dem Unfall sitzt der Lkw-Fahrer in Untersuchungshaft.

Ein weiterer Zeuge – ein 25-jähriger Beamter der Autobahnpolizei Mönchengladbach – bestätigt grundsätzlich das, was schon seine Kollegen an früheren Verhandlungstagen ausgesagt hatten. „Der Angeklagte war friedlich, reagierte, aber alles hat einen Moment gedauert“, fasst der Richter diese Aussagen zusammen. Im ukrainischen Führungszeugnis des 49-Jährigen sind auch keine Vorstrafen vermerkt, in einem Schreiben des Arbeitgebers gibt dieser an, dass es zuvor nie Probleme mit dem Lastwagen-Fahrer gegeben habe.

Was noch aussteht, ist die Auswertung der drei Handys, die nach dem Unfall im Lastwagen gefunden wurden. Zwar liegen die Daten am Montag nach einer kurzen Unterbrechung des Verhandlungstags dem Gericht vor.

Allerdings müssen die Seiten erst noch geordnet werden. „Ich habe das kommentarlos bekommen, es ist sehr unübersichtlich“, sagt der Staatsanwalt gestern.

Ersichtlich ist auf den ersten Blick des Richters, dass es sich um Textnachrichten aus dem Zeitraum von drei tagen, zwischen dem dem 25. und dem 27. Dezember 2017, handelt. „Es gibt nichts über eine Anruf­auswertung“, sagt er. „Das, was interessant ist, ist nicht dabei.“

Der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach wird am 17. Juli fortgesetzt.

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