Auf der A61 getötete Polizistin Getötete Polizistin: Gericht wertet Telefondaten aus

Kreis Viersen · Seit Montag dem Mönchengladbacher Landgericht die Daten der drei Handys des angeklagten Lkw-Fahrers vor

Am Abend des 27. Dezember 2017 hatte der damals 48 Jahre alte Fahrer eines ukrainischen Lkw 33 Paletten mit Holzkohle geladen und war auf der Autobahn 61 unterwegs – allerdings fuhr er in die entgegensetzte Richtung seines eigentlichen Zielorts in Belgien und war dabei stark betrunken. Kurz hinter der Ausfahrt Viersen prallte der Sattelzug mit rund 70 Kilometern pro Stunde in ein auf dem Standstreifen wartendes Polizeiauto. Eine 23 Jahre alte Polizistin, die auf der Rückbank saß, war sofort tot. Ihre beiden Kollegen wurden schwer verletzt. Die 48-jährige Beamtin, die den Einsatzwagen gelenkt hatte, schwebte über mehrere Wochen in Lebensgefahr. Knapp eine halbe Stunde später wurde bei dem Lkw-Fahrer ein Wert von 2,6 Promille festgestellt.

Mehr allerdings ist über die Fahrt des heute 49-Jährigen vor dem Unfall nicht bekannt. Erst am Montag, dem fünften Verhandlungstag im Prozess gegen den Lkw-Fahrer vor dem Landgericht Mönchengladbach, liegt Staatsanwaltschaft und Richtern der Ladungsschein vor. Doch viel ist darin nicht vermerkt. Laut der Dolmetscherin, die das Schriftstück aus dem Ukrainischen übersetzt, ist dort erfasst, dass ein belgisches Unternehmen am 22. Dezember 2017 die Holzkohle in der Ukraine bestellte. Ein Ablieferungsdatum fehlt. Das ukrainische Unternehmen habe den Schein ohne Erläuterungen geschickt, berichtet der Staatsanwalt. „Es ist deutlich, dass sie uns nicht behilflich sein wollen“, sagt der vorsitzende Richter Ralf Gerads. Dabei wird es wohl bleiben. „Wir erwarten aus der Ukraine nicht mehr viel.“

Der 49-jährige Lkw-Fahrer ist angeklagt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Für fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Seit dem Unfall sitzt er in Untersuchungshaft.

Ein weiterer Zeuge – ein 25-jähriger Beamter der Autobahnpolizei Mönchengladbach – bestätigt grundsätzlich das, was schon seine Kollegen ausgesagt hatten. „Der Angeklagte war friedlich, reagierte, aber alles hat einen Moment gedauert“, fasst der Richter zusammen. Im ukrainischen Führungszeugnis des 49-Jährigen sind keine Vorstrafen vermerkt, in einem Schreiben des Arbeitgebers gibt dieser an, dass es nie Probleme mit dem Lastwagen-Fahrer gegeben habe.

Was noch aussteht, ist die Auswertung der drei Handys, die nach dem Unfall im Lkw gefunden wurden. Zwar liegen die Daten am Montag nach einer kurzen Unterbrechung des Verhandlungstags dem Gericht vor. Allerdings müssen die Seiten erst noch geordnet werden. „Ich habe das kommentarlos bekommen, es ist sehr unübersichtlich“, sagt der Staatsanwalt. Ersichtlich ist auf den ersten Blick des Richters, dass es sich um Textnachrichten aus dem Zeitraum zwischen dem 25. und dem 27. Dezember 2017 handelt. „Es gibt nichts über eine Anruf­auswertung“, sagt er. „Das, was interessant ist, ist nicht dabei.“

Der Prozess wird am 17. Juli fortgesetzt.

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