Brüggen Angeklagter Heilpraktiker hilft jetzt Behinderten

Brüggen/ Krefeld · Am Landgericht Krefeld wurde am Dienstag der Prozess gegen den Heilpraktiker Klaus R. fortgesetzt. Der 61-Jährige hatte in Brüggen-Bracht ein „Biologisches Krebszentrum“ betrieben. Er ist unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen angeklagt.

 Klaus R. hat keine Zulassung mehr als Heilpraktiker.

Klaus R. hat keine Zulassung mehr als Heilpraktiker.

Foto: Jungmann, Günter (gju)

(sst) Im Prozess gegen den Heilpraktiker Klaus R. äußerte sich am Dienstag ein Gutachter zu der Frage, ob der experimentelle Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) seiner Ansicht nach einmal als Arzneimittel zugelassen werden könne. Der Fachmann erklärte, dass 3-BP ein Stoff sei, der dieses Potenzial habe. Der 61-jährige Angeklagte Klaus R. hatte diesen Wirkstoff in einer Infusion krebskranken Menschen verabreicht.

Dem 61-jährigen Angeklagten aus Moers, der ein „Biologisches Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht betrieb, werden fahrlässige Tötung in drei Fällen, fahrlässige Körperverletzung sowie diverse Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Im Juli 2016 waren drei Menschen nach 3-Bromopyruvat-Infusionen gestorben, die Klaus R. durchgeführt hatte.

Zum Wirkstoff 3-BP führte der Gutachter weiter aus: „Es handelt sich um ein einfaches Molekül, das in Krebszellen eingeschleust werden kann und dort die Inaktivierung verschiedener Enzyme bewirkt.“ Die betreffenden Zellen könnten auf diese Weise durchaus absterben. Allerdings greife das Mittel auch gesunde Zellen an – „wenn auch weniger stark“. Daher sei es möglicherweise falsch, dem Körper 3-BP mittels einer Infusion zur Verfügung zu stellen, da so nicht nur Krebszellen angegriffen würden.

Der Vorsitzende Richter erkundigte sich bei dem Angeklagten, wie er sich seine berufliche Zukunft nach dem Prozess vorstelle. „Meine Tätigkeit als Heilpraktiker hat sich erledigt“, sagte R. Seine Zulassung sei ihm entzogen worden, und diese zurückzuerhalten sei „zu aufwändig und vor allem zu zeitintensiv“. Zurzeit kümmere er sich als „Lebensassistent“ um einen behinderten Menschen. In diesem Bereich wolle Klaus R. nach seiner Verurteilung weiterhin arbeiten.

Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird für den 16. Juli erwartet.

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