Überdosis für Krebspatienten? Heilpraktiker aus Moers wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Brüggen/Krefeld/Moers · Drei Menschen sind im Juli 2016 nach der Behandlung in seinem Krebszentrum gestorben. Nun muss sich ein Heilpraktiker aus Moers wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. In Brüggen-Bracht betrieb er ein Krebszentrum.

Eine Justitia-Büste an der Fassade des Landgerichts in Krefeld (Symbolbild).

Eine Justitia-Büste an der Fassade des Landgerichts in Krefeld (Symbolbild).

Foto: dpa/Ina Fassbender

Ein Heilpraktiker aus Moers muss sich ab Freitag um 9 Uhr vor dem Landgericht Krefeld wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll in seinem Krebszentrum in Brüggen-Bracht drei Menschen durch eine Überdosierung eines experimentellen Wirkstoffes getötet haben.

Die Behandlung sollte für die drei Krebspatienten eine Art letztes Wundermittel sein: Der Angeklagte betrieb im Brüggener Ortsteil Bracht ein Biologisches Krebszentrum. Dort behandelte R. seine Patienten mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyrovat, einem sogenannten Glukose-Hemmer, der wissenschaftlichen Studien zufolge die Energieproduktion von Krebszellen bremst. Geholfen hat es nicht: Alle drei Krebspatienten starben im Juli 2016 kurze Zeit nach ihren Behandlungen. Die Todesfälle hatten zu einer bundesweiten Debatte über das Heilpraktikerwesen geführt. Im Juni 2018 beschlossen die Gesundheitsminister der Bundesländer, eine Reform anzugehen.

Konkret wird dem 61-jährigen Angeklagten fahrlässiger Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei Fällen vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll es durch einen Fehler beim Abwiegen zu einer Überdosierung des ­Wirkstoffs in der Infusionslösung gekommen sein. Der Fehler beim Abwiegen sei zustande gekommen, weil die benutzte Waage für das Wiegen von Kleinstmengen nicht geeignet gewesen sei und es auch keine Kontrolle der Dosierung gegeben habe.

Der Angeklagte hätte laut Staatsanwaltschaft die Überdosierung mit 3-Bromopyrovat erkennen und verhindern können. Bei der Anklage-Erhebung im vergangenen Jahr erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl: „In großen Krankenhaus-Apotheken ist es üblich, dass bei derlei Anwendungen immer vier Augen beim Wiegen drüberschauen. Der Heilpraktiker hat eine Kontrolle unterlassen.“ Die Infusion soll um das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert gewesen sein. Ab dem viereinhalbfachen Wert werde die Blut-Hirn-Schranke überwunden, dann würden Hirnzellen absterben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauerte fast zwei ­Jahre. Unklar war lange, ob es gelingen würde, die Überdosierung von 3-Bromopyrovat nachzuweisen. Wie die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr bekannt gab, sei das gelungen. Aus den Stoffen, die beim Abbau von 3-Bromopyrovat entstehen, könne man mittels Reihenuntersuchungen die Dosierung nachweisen. Zusätzlich soll die Polizei Reste der Infusionslösung beschlagnahmt haben.

Das Biologische Krebszentrum in Bracht war vor allem bei Patienten aus den Benelux-Ländern beliebt. In diesen Ländern gelten strengere Regeln für die heilpraktische Behandlung. Der Heilpraktiker warb seinerzeit auf seiner Internetseite mit den Worten „100 Prozent biologisch“. Nach den ungeklärten Todesfällen wurde die Praxis in Bracht geschlossen. Im Kreis Viersen hat Klaus R. bis zum Abschluss der Ermittlungen Berufsverbot. Was ihn allerdings nicht daran hinderte, es an einem anderen Ort zu versuchen. Er praktizierte im Kreis Wesel. Die Verwaltung sah zunächst keinen Anlass, ein Berufsverbot für seinen Bereich zu erlassen, da R. nur zwei Personen außerhalb des Kreises Wesel betreute. Wenig später wies die Bezirksregierung den Kreis aber zu entsprechenden Schritten an.

Das Gericht geht von einem großen Medieninteresse aus. Deshalb erfolgte eine kurzfristig ergangene sitzungspolizeiliche Anordnung. Insgesamt zehn Verhandlungstage sind für den Prozess angekündigt, ein Urteil soll am 26. Juli verkündet werden. Beim Prozessauftakt am Freitag wird nur die Anklage verlesen.

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