Viersen Prozess gegen mutmaßlichen Brandstifter

Viersen · Einem 65-jährigen Viersener wird schwere Brandstiftung vorgeworfen. Er soll ein Mehrfamilienhaus angezündet haben, in dem sich mehrere Menschen aufhielten. Ein Gutachten soll nun die Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen

 Am frühen Nachmittag des 10. Dezember 2017 rückten knapp 50 Feuerwehrleute aus, um das Feuer in dem Mehrfamilienhaus zu löschen.

Am frühen Nachmittag des 10. Dezember 2017 rückten knapp 50 Feuerwehrleute aus, um das Feuer in dem Mehrfamilienhaus zu löschen.

Foto: Günter Jungmann

Seit gestern muss sich ein Viersener vor dem Mönchengladbacher Landgericht verantworten: Die Anklage lautet auf schwere Brandstiftung: Helmuth B. (65) wird vorgeworfen, im Dezember 2017 in einem Mehrfamilienhaus zunächst alte Zeitungen angezündet und diese dann über am Boden liegende Kleidung gehalten zu haben. Diese fingen ebenfalls Feuer. Daraufhin habe der Angeklagte seine Wohnung verlassen. Das Feuer habe sich in der Wohnung ausgebreitet, schnell hätten auch alle Fenster- und Türrahmen gebrannt.

Die übrigen Bewohner des Sechs-Parteien-Hauses seien durch den Rauch sowie einen Rauchmelder auf das Feuer aufmerksam geworden. Durch die starke Rauchentwicklung sei das Verlassen des Hauses über das Treppenhaus für sie unmöglich gewesen. Die Anwohner des Erdgeschosses hätten ihre Wohnungen über die Terrassen, die Bewohner des ersten Obergeschosses durch die Fenster verlassen müssen, um sich den giftigen Dämpfen und dem Rauch zu entziehen. Ein Zeuge rettete sich mittels einer Leiter, die ein Nachbar ihm ans Fenster stellte.

Mehrere Anwohner erlitten Rauchvergiftungen und mussten ärztlich behandelt werden. Ein Zeuge habe sich bei seinem Sprung aus dem Fenster im ersten Stock zusätzlich einen Trümmerbruch zugezogen, der nicht folgenlos verheilen werde. Alle Wohnungen seien durch die starke Verrußung unbewohnbar geworden. Laut Kammer wird der Schaden auf eine sechsstellige Summe geschätzt.

Der Angeklagte habe wenige Minuten nach der Tat selbst den Notruf gewählt und angegeben, er habe seine Wohnung angezündet und benötige Hilfe. Zudem habe er geäußert, nicht mehr leben zu wollen. Eine nach der Festnahme entnommene Blutprobe ergab 1,75 Promille. Gestern wurde die Anklage verlesen, zudem einige Fragen zur Person an den Angeklagten gestellt. Der 65-Jährige macht Anstalten, bei der ersten Frage des Richters aufzustehen, wird aber belehrt, dass er dies nicht müsse. B. macht einen ruhigen und freundlichen Eindruck, beantwortet die Fragen bereitwillig und sogar teilweise mit Humor. "Ich bin dreimal glücklich geschieden, habe zwei Söhne." Bezüglich der Vorkommnisse des Tattages wolle er aussagen, stellte er klar. Dies geschieht nun am nächsten Verhandlungstag.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte das Gericht eine Untersuchung des Angeklagten durch einen psychiatrischen Gutachter beauftragt, um die Schuldfähigkeit sowie eine mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder die Durchführung einer Entziehungskur zu prüfen.

Die Verhandlung wird am 14. Juni fortgeführt. Dann sollen neben dem Angeklagten auch mehrere Zeugen und der Sachverständige gehört werden.

(eva)
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