Kreis Viersen Polizei appelliert an Fans: Friedlich feiern

Kreis Viersen · Damit die Fußballfreude heute auf allen Seiten ungetrübt bleibt, macht die Polizei deutlich: Gegenüber friedlich feiernden Fußballfans ist sie kein Spielverderber und drückt auch schon mal ein Auge zu.

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Foto: dpa

Dies gelte jedoch ausschließlich für Verhaltensweisen, die im Regelfall ein Verwarngeld nach sich ziehen würden — wie etwa Autokorsos, fahnenschwenkende Fahrzeuginsassen, Hupen, laute Freudengesänge oder Fußballsongs aus den Hifi-Anlagen.

Deutlich wird die Kreispolizeibehörde, was Tabu-Brüche betrifft: So würden Menschen, die stehend, auf Dächern oder Motorhauben sitzend oder aus dem Fenster lehnend im Autokorso ihre eigene Gesundheit gefährden, nicht geduldet. Auch Personen, die andere Verkehrsteilnehmer durch ihre Fahrweise gefährden, müssen mit Verwarngeldern rechnen.

Null-Toleranz für Rotlicht-Sünder

In diesem Zusammenhang weist der ADAC darauf hin, dass sich alle Autoinsassen anschnallen müssen. Wer sich auf waghalsige Art und Weise aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, kann mit einem Verwarngeld von mindestens 30 Euro bestraft werden. Bei der Überbelegung in Autos sind Bußgelder von bis zu 80 Euro sowie drei Punkte in Flensburg möglich. Null-Toleranz gelte auch für Rotlicht-Sünder und bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Sollte es während des Spiels oder den anschließenden Feierlichkeiten zu Straftaten kommen, wird die Polizei diese verhindern und konsequent verfolgen.

Die Beamten appellieren dabei an die Selbstkontrolle der Fußball-Fangruppen: "Meidet gewaltbereite Gruppierungen und meldet Auffälligkeiten der Polizei, damit Straftaten erst gar nicht passieren", heißt es in einer Mitteilung. Zu den Haupteinsatzpunkten im Kreisgebiet zählen laut den Beamten der Doerkesplatz in Lobberich, das Public Viewing in der Grefrather Eissporthalle und der Kreisverkehr in Willich.

An Fußball-Muffel richtet die Kreispolizeibehörde Viersen eine besondere Bitte: "Lassen auch sie Toleranz walten und stören sich nicht allzu schnell an lautstarkem Jubel oder fröhlichen Feiern, die naturgemäß mit einer entsprechenden Geräuschkulisse einhergehen." Nach eigenen Angaben werden Beamte Anrufe wegen Ruhestörungen heute nicht mit Priorität nachgehen, sondern "mit der nötigen Toleranz abarbeiten".

(RP/rl)
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