Heimatverein Waldniel Ja zu mehr Schutz für Waldniels Ortskern, Nein zu Denkmalschutz

Schwalmtal · Der Heimatverein Waldniel ist mit seinem Antrag gescheitert, den historischen Ortskern von Waldniel komplett unter Denkmalschutz zustellen. Den Schutz wollen die Mitglieder des Gemeinderates aber jetzt auf eine andere Art sicherstellen.

 Eine neue Gestaltungssatzung soll den historischen Ortskern von Waldniel besser schützen.

Eine neue Gestaltungssatzung soll den historischen Ortskern von Waldniel besser schützen.

Foto: Daniela Buschkamp

Der Heimatverein Waldniel will den beliebten Ortskern von Waldniel für die Zukunft bewahren. Dafür stellte der Verein am 18. März einen entsprechenden Antrag an den Schwalmtaler Gemeinderat. Darin schlug der Vorstand vor, zur Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes den Ortskern von Waldniel unter Denkmalschutz zu stellen. In einem zweiten Schritt solle die Verwaltung eine dafür erforderliche Satzung nach dem Denkmalschutzgesetz erstellen.

Nach umfangreichen Recherchen, Ortsbegehungen und Abstimmungen mit der zuständigen Fachbehörde, dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, wurde der Antrag nun im Rat abgelehnt. Die Fachbehörde kam nach einer Bewertung des Ortskerns gemäß den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes NRW und nach Erörterungen im Haus des LVR-Amtes für Denkmalpflege zu dem Schluss, „dass der bestehende Schutz von Einzelobjekten und die Gestaltungssatzung im Zusammenwirken als Schutzinstrument zurzeit umfassend geeignet sind, die Ortsentwicklung unter historischen Aspekten zu begleiten und zu sichern“.

Für den Ortskern Waldniel wurde eine Gestaltungssatzung unter Mitwirkung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland erarbeitet, die bei jeder Bautätigkeit hinsichtlich der Gestaltung zu beachten sei. Bevor also ein Einzeldenkmal oder ein in der Umgebung befindendes Gebäude baulich verändert werden, findet eine Abstimmung der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Schwalmtal mit der Fachbehörde statt. Das Fazit der Verwaltung auf Grundlage der Beurteilung der Fachbehörde: „Innerhalb des Ortskerns Waldniel wird den denkmalpflegerischen Belangen schon heute umfangreich Rechnung getragen.“

Bei Erlass einer beantragten Denkmalschutzsatzung, die das Erscheinungsbild über die geltende Gestaltungssatzung hinaus regeln soll, sei jegliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds genehmigungspflichtig: „Schon das Anbringen einer Lampe oder eines Briefkastens können genehmigungspflichtig werden“, heißt es in der Begründung. Auf Grundlage der Beurteilung des LVR-Amtes für Denkmalpflege und im Hinblick auf die zusätzlichen Erschwernisse für Grundstückseigentümer und Objektbesitzer beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung deshalb einstimmig, dem Antrag des Heimatvereines nicht nachzukommen.

Doch das Anliegen des Heimatvereins soll trotzdem berücksichtigt werden: Die Verwaltung
wurde beauftragt, die bestehende Gestaltungssatzung unter Einbeziehung des Heimatvereins zu überarbeiten.

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