Brüggen Patienten wurde nach Behandlung übel

Brüggen · Nachdem drei Menschen nach einer Behandlung im Biologischen Krebszentrum Bracht starben, suchen die Behörden ehemalige Patienten. Im Zuge der Ermittlungen könnte es sein, dass verstorbene Patienten exhumiert werden müssen

 Die Tür zum Biologischen Krebszentrum Bracht ist versiegelt. Mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungen darf der Heilpraktiker, der dort tätig war, nicht im Kreisgebiet arbeiten.

Die Tür zum Biologischen Krebszentrum Bracht ist versiegelt. Mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungen darf der Heilpraktiker, der dort tätig war, nicht im Kreisgebiet arbeiten.

Foto: Jungmann

Wie viele Menschen wurden im Biologischen Krebszentrum Bracht behandelt? Wie viele von ihnen leben noch, wie viele starben? Und woran starben sie? Diese Fragen gilt es zu klären. Die Ermittlungskommission "Brom" untersucht derzeit, ob es einen Zusammenhang zwischen der Behandlung und dem Tod von Patienten gibt.

Nach der Behandlung in der Brachter Praxis starben drei Menschen, die an Krebs erkrankt waren. Sie sollen am Mittwoch, 27. Juli, die Substanz 3-Bromopyruvat (3BP) erhalten haben. Tags darauf wurde eine 43-jährige Niederländerin aus Wijk en Aalburg ins Nettetaler Krankenhaus gebracht, von dort aus in ein Krankenhaus in Mönchengladbach verlegt, wo sie am Samstag, 30. Juli, starb. Insgesamt sollen fünf Patienten an diesem Tag im Krebszentrum behandelt worden sein, zwei Frauen liegen im Krankenhaus.

Nachdem die 43-jährige Niederländerin ins Nettetaler Krankenhaus gebracht worden war, verständigte das Krankenhaus das Gesundheitsamt des Kreises Viersen. Amtsärztin Martina Kruß und Amtsapotheker Torsten Lehmann waren dabei, als die Staatsanwaltschaft am Freitag, 29. Juli, die Praxis durchsuchte, Patientenakten beschlagnahmte und Medikamente sicherstellte. Kruß erstattete Anzeige gegen den Heilpraktiker, der im Krebszentrum tätig war - weil er nicht den Notarzt rief, als bei den Patienten Beschwerden auftraten, sondern sie lediglich mit Vitaminen versorgte. Auf Anordnung des Kreises Viersen darf der Heilpraktiker nun seine Tätigkeit im Kreis zunächst nicht ausüben - mindestens so lange, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Eingangstür zu dem Haus an der Brachter Marktstraße ist versiegelt.

Deutsche, niederländische und belgische Behörden sprachen eine Warnung aus: Für Menschen, die in dem Krebszentrum behandelt wurden, bestehe ein konkretes Gesundheitsrisiko. Auch Patienten, die vor einiger Zeit dort in Behandlung waren, werden gebeten, sich bei der niederländischen oder deutschen Polizei oder beim Gesundheitsamt des Kreises Viersen zu melden, das dafür eine Hotline einrichtete. Daraufhin meldeten sich 26 Personen.

Möglicherweise könnte es im Zuge der Ermittlungen auch notwendig sein, verstorbene ehemalige Patienten zu exhumieren, berichtet das "Dagblad de Limburger" unter Verweis auf die Mönchengladbacher Polizei. Exhumierungen seien "ganz normale Praxis, wenn eine nachträgliche rechtsmedizinische Untersuchung benötigt werde", erläuterte ein Polizeisprecher im Gespräch mit unserer Redaktion. Die 43-jährige Niederländerin, die in Mönchengladbach im Krankenhaus starb, wurde inzwischen obduziert.

Sie hatte nach der Behandlung über Unwohlsein geklagt, war verwirrt. Dass ihrer Freundin nach der Behandlung unwohl wurde, davon erzählte auch die Partnerin einer 55-jährigen Krebspatientin einer belgischen Zeitung. Diese berichtet, dass die 55-jährige Belgierin am 18. und 19. Juli gemeinsam mit vier weiteren Patienten mit der Behandlung in Bracht begonnen habe. Am 20. Juli ging es der Frau nicht gut, ihr wurde übel. Darauf hingewiesen, habe der Heilpraktiker erklärt, zum ersten Mal für die Infusion ein Mittel aus den USA verwendet zu haben, nicht wie sonst aus Deutschland. Der amerikanische Hersteller habe versichert, alles sei normal gewesen. Die 55-Jährige starb am Nachmittag des 21. Juli in einem Krankenhaus in Nijmegen. Das Paar hatte im kommenden Jahr heiraten wollen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob und wie die in dem Krebszentrum verabreichten Substanzen in Zusammenhang mit dem Tod der Patienten stehen. Da der Heilpraktiker angab, die verabreichten Substanzen in einer Apotheke in Hessen herstellen zu lassen, informierte die Amtsärztin des Kreises Vieresn die zuständige Pharmazieüberwachung des Regierungspräsidiums Darmstadt - auch vor dem Hintergrund, dass bei der zuständigen Behörde ein Prüfverfahren zur erlaubnisfreien Herstellung anderer Substanzen des Heilpraktikers läuft.

(RP)
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