Campingplatzmord in Niederkrüchten Campingplatzmord: Schläge noch vor dem Tod

Viersen/Mönchengldbach · Eine Pathologin erklärte vor Gericht, der Viersener sei im Dezember gestorben, weil er mehrfach geschlagen und erstickt wurde.

Im Hinteren Wohnwagen wurde im Januar 2018 der Viersener Roland P. Aufgefunden.  RP-Archivfoto: B. Ronge

Im Hinteren Wohnwagen wurde im Januar 2018 der Viersener Roland P. Aufgefunden. RP-Archivfoto: B. Ronge

Foto: Ronge, Birgitta (biro)

Im Campingplatz-Mord sagte gestern die Pathologin aus. Der Tod von  Roland P. (54) aus Viersen sei durch eine Kombination aus stumpfer Gewalteinwirkung auf Kopf und Rumpf sowie Ersticken durch Einwirken auf Hals und Brustkorb erfolgt. P. habe ausgedehnte Blutungen unter der Hirnhaut erlitten und eine Serienfraktur mehrerer Rippen.

Alle Verletzungen seien ihm vor Eintreten des Todes zugefügt worden. Mit mindestens sieben Schlägen seien die einzelnen Verletzungen, unter anderem an Schläfen und am Mund, hervorgerufen worden.  Einen Pflasterstein könne sie sich als Tatwerkzeug vorstellen, da sich an dem Opfer mehrere flächige Areale zeigten und ein raues, flächiges Tatwerkzeug daher plausibel sei. Für die Rippenfrakturen komme ein Teleskopschlagstock in Frage, die Schläge müssten dann jedoch mit gri0er Wucht erfolgt sein. Eine zeitliche Abfolge der  Verletzungen sei nicht ermittelbar, alle seien jinnerhalb weniger Minuten erfolgt.

Ein weiterer Sachverständiger sagte zu den Blutspuren am Tatort aus. Es gebe ein typisches „Schlag-Spritz-Muster“, verursacht durch stumpfe Gewalteinwirkung: „Der erste Schlag führt zu einer blutenden Verletzung“, so der Rechtsmediziner. Das Opfer müsse auf dem Boden gelegen haben Die Zahl der Schläge sei jedoch nicht feststellbar.

Auch der Vernehmungsbeamte des Angeklagten Konstantin K. (21) sagte aus. Zur Tat habe er eher verharmlosend ausgesagt, dass P. zwei Schläge erhalten habe. Erst In der weiteren Vernehmung habe K. ausgesagt, dass Tim S. zunächst sein Knie und dann das Pfefferspray eingesetzt habe, dann seien je zwei Schläge gegen Jochbein und Beine von P. erfolgt.

Forderungen Adriano K.s, den mutmaßlichen Peiniger seiner Mutter „krankenhausreif und bewusstlos“ zu prügeln, habe K. nach eigenen Angaben wiederholt abgelehnt.

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