Kreis Viersen „Papa, das hat der Mann mit mir gemacht!“

Kreis Viersen · "Ich möchte, dass man mir hilft", hatte der schwachsinnige Angeklagte gestern in seinem Schlusswort gebeten. Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hat die Jugendkammer des Landgerichts eine Stunde später den Arbeiter (41) zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Nach der Strafverbüßung wird der Niederkrüchtener in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dort soll er mit triebdämpfenden Mitteln behandelt werden.

Im August 2006 hatte eine Vierjährige zu Hause berichtet, was der Vater ihrer Kindergarten-Freundin mit ihr gemacht hat. Das kleine Mädchen hatte massive sexuelle Übergriffe durch den Angeklagten erdulden müssen. Die entsetzten Eltern verständigten die Behörden. Der Fall kam ins Rollen.

Der Vater von zwei Kindern legte ein Geständnis ab. Bald war klar, dass sich der 41-Jährige nicht zum ersten Mal an einem Kind vergangen hat. In den neunziger Jahren war er bereits dreimal wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu Bewährungsstrafen verurteilt worden und dabei " mit einem blauen Auge davongekommen", so der psychiatrische Gutachter gestern. Ein paar Jahre passierte nichts. Als liebevoller Familienvater habe er gut für seine Kinder gesorgt, hatte sich die Ehefrau für den 41-Jährigen eingesetzt. Aber zuletzt gab es Probleme in der Ehe. Der Mann vergriff sich an der Vierjährigen. Er verlor seinen Arbeitsplatz. Seine Ehefrau fordert inzwischen die Scheidung. Das Geständnis des Täters ersparte dem Opfer des Verbrechens die Aussage vor Gericht. Die Hauptrolle im Prozess hatte gestern ein psychiatrischer Sachverständiger.

Keine Persönlichkeitsstörung

Der Gutachter attestierte dem Angeklagten einen "ausgeprägten Schwachsinn". Der Mann sei weder bildungs- noch lernfähig. Trotzdem galt der Hilfsarbeiter im Berufsleben als zuverlässig und zielstrebig. Der Familienvater leide nicht an einer Persönlichkeitsstörung. Der 41-Jährige ist in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, aber nicht in seiner Einsichtsfähigkeit. "Der Angeklagte wusste genau, dass er das nicht darf", so das Ergebnis des Gutachtens. Sicherungsverwahrung empfahl der Sachverständige nicht: "Die pädophilen Taten des Angeklagte sind Ersatzhandlungen." Eine Wiederholungsgefahr konnte der Gutachter allerdings nicht ausschließen. Deshalb müsse der Niederkrüchtener in einer Klinik untergebracht und medikamentös behandelt werden.

Das Gericht war der gleichen Ansicht und schickte den Mann für die nächsten drei Jahre in eine Gefängniszelle und anschließend in eine psychiatrische Einrichtung.

(RP)
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