Schwalmtal Oma-Mord: Enkel in Widersprüche verstrickt

Schwalmtal · Im Mordprozess vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach belasten sich die beiden 20 Jahre alten Angeklagten mittlerweile gegenseitig. Weder der Enkel der 74-jährigen Großmutter noch sein mitangeklagter früherer Freund wollen für den Erstickungstod des Opfers verantwortlich sein.

 Im Mordprozess vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach belasten sich die beiden 20-jährigen Angeklagten mittlerweile gegenseitig.

Im Mordprozess vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach belasten sich die beiden 20-jährigen Angeklagten mittlerweile gegenseitig.

Foto: ddp, ddp

Der Staatsanwalt wirft den beiden Schwalmtalern allerdings Mord aus Habgier und Raub mit Todesfolge vor.

"Da war das für mich gegessen"

Der Enkel, der zunächst von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch gemacht hatte, beantwortete gestern Fragen zum Tatgeschehen in der Nacht zum 18. Januar in Amern. Ja, er habe nach dem gescheiterten Einbruchsversuch an der Haustür geklingelt und sei als Erster im Hausflur gelandet. Er habe die Oma an der Schulter gepackt, ihr den Mund zugehalten und sie zu Boden fallen lassen.

"Sie war wahrscheinlich geschockt, aber bei Bewusstsein", behauptete der Angeklagte. Der Mitangeklagte sei direkt in die Küche gegangen. Er sollte Tücher zum Knebeln holen, so der Enkel. Der Begleiter sollte auf die Oma aufpassen, während er das Haus nach Beute durchsuchte. Mit hoch rotem Kopf wiederholte der Enkel, dass seine Zieh-Oma dabei keinesfalls verletzt werden sollte.

Trotzdem überließ er das schwer kranke zierliche Opfer der Obhut seines Ex-Freundes, der der 74-Jährigen Tücher auf den Mund legen sollte. Diesen Widerspruch konnte der Schwalmtaler nicht erklären. Als er mit der Beute wieder im Flur eintraf, kam ihm der Begleiter entgegen. Der meinte, "etwas gehört zu haben". Fluchtartig verließen die beiden das Haus, ohne sich um die Frau zu kümmern. "Die hat da ganz ruhig gelegen. Reg dich nicht auf", habe der Begleiter erklärt. "Da war das für mich gegessen", so die eiskalte Antwort des Lieblings der toten Oma. Weitere Fragen wollte er nicht beantworten.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bezeichnete den vorbestraften Enkel als disziplinlos: "Der lebt in den Tag hinein und hält sich nicht an Regeln." Auch vom Mitangeklagten gab es eher Negatives zu berichten. Schulausbildungen hatte er immer wieder abgebrochen. Vorbelastet war der junge Mann zudem wegen Drogenhandels.

(RP/rl)
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