Niederkrüchtener vor Gericht Musste eine 16-Jährige bei der Cannabis-Zucht helfen?

Niederkrüchten · Mehr als 1000 Pflanzen soll ein 48-Jähriger gezüchtet haben. In dem Prozess geht es auch um die Frage, ob die Tochter zur Mitarbeit gezwungen wurde.

 Claudia Stachecki und Felix Menke sind die Verteidiger.

Claudia Stachecki und Felix Menke sind die Verteidiger.

Foto: Eva-Maria Geef

Ein 48-Jähriger soll im Keller unter seiner Werkstatt in Niederkrüchten eine Plantage mit mehr als 1000 Cannabispflanzen betrieben haben. Deshalb steht er jetzt vor Gericht. Laut Anklage soll es nicht mehr zum Verkauf gekommen sein, weil die Plantage im Februar 2022 entdeckt wurde. Seit Mittwoch muss sich der Angeklagte wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hat den Einzug von mehr als 52.000 Euro Wertersatz gefordert. Mitangeklagt wegen Beihilfe ist die heute 17-jährige Tochter des Angeklagten. Ihr Vater soll das Mädchen gezwungen haben, bei der Aufzucht und Pflege der Cannabispflanzen zu helfen. Der erste Prozesstag dauerte am Mittwoch nur kurz. Irrtümlich war die Kammer davon ausgegangen, dass die Großeltern der 17-Jährigen aktuell über das Sorgerecht für die Enkelin verfügen. Dem ist jedoch nicht so, es besteht lediglich ein Pflegeverhältnis. Die Angeklagte lebt derzeit bei den Großeltern in Venlo, sie wird auch vom dortigen Jugendamt betreut. Das Sorgerecht liegt jedoch nach wie vor bei ihren Eltern.

Da die Anzeige jedoch nicht nur gegen den Vater, sondern auch gegen die Mutter erging, muss für die Dauer des Prozesses ein sogenannter Ergänzungspfleger bestellt werden. Auch der Mutter wird vorgeworfen, die damals 16-Jährige  genötigt zu haben, auf der Plantage auszuhelfen. Die Mutter sowie ein weiterer Verwandter werden sich deshalb in einem abgetrennten Verfahren verantworten müssen. Damit geht die Akte nun zunächst an das zuständige Familiengericht, damit ein Ergänzungspfleger bestellt werden kann.

Der Verteidiger des 48-Jährigen kündigte bereits an, dass sich sein Mandant zu einem späteren Termin selbst zur Person und über ihn zur Sache einlassen werde. Die Verteidigung der 17-Jährigen erklärte vor Gericht, dass sich die Angeklagte lediglich zur Person äußern werde. Daraufhin kündigte die Kammer an, dass sie die Polizisten laden werde, bei denen die Angeklagte in den Niederlanden bereits Angaben zum Verfahrensgegenstand gemacht habe.

Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 27. September erwartet.

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