Niederkrüchten Niederkrüchten: Gebühren werden umgestellt

Niederkrüchten · Für die Unterhaltung der Schwalm und ihrer Zuflüsse, Bäche und Gräben zahlt die Gemeinde Niederkrüchten im kommenden Jahr rund 159.000 Euro an den Schwalmverband. Hinzu kommen etwa 7000 Euro an Verwaltungsaufwand, so dass sich die Gesamtkosten auf rund 166.000 Euro erhöhen. Diese Summe legt die Gemeinde über die Gewässerunterhaltungsgebühr - im Volksmund "Regensteuer" genannt - auf die Bürger um.

Eine Änderung des Landeswassergesetzes hat nun zu einer Anpassung des Verteilungsschlüssels geführt. Bisher wurde bei der Gebührenbemessung unterschieden zwischen befestigten oder unbefestigten Flächen mit oder ohne Niederschlagswasser-Ableitung sowie zwischen Acker- und Waldflächen.

Zur Vereinfachung gibt es künftig nur noch eine Differenzierung zwischen versiegelten (also bebauten) Arealen und unversiegelten Flächen (zum Beispiel Acker, Wald, Rasen, Wiesen und Beete). Statt bisher vier Gebührenarten bleiben künftig nur noch zwei. So beträgt der nun vom Rat beschlossene Gebührensatz pro Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche 3,79 Cent und pro Quadratmeter unversiegelter Fläche 0,04 Cent. Die Belastung für die Grundstücksbesitzer bleibt überschaubar. Für ein 800 Quadratmeter großes, bebautes Grundstück mit 200 Quadratmeter versiegelter und 600 Quadratmeter unversiegelter Fläche ergäbe sich eine Gesamtgebühr von 7,82 Euro.

Deutlich weniger als bisher werden dagegen alle Besitzer von Wald- und Ackerflächen zahlen. Nach der alten Regelung kostete zum Beispiel ein Hektar Ackerland 33 Euro und ein Hektar Wald 19 Euro. Nach der neuen Regelung sind es künftig jeweils vier Euro.

(jo-s)
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