Nettetal Kindesmissbrauch: Fast drei Jahre Haft

Nettetal · Am Krefelder Landgericht wurde ein 34-jähriger Nettetaler zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. In Chats suchte er Kontakt zu Mädchen und brachte sie dazu, sich anzufassen und ihm Bilder zu schicken.

 Der angeklagte Nettetaler musste sich vor dem Landgericht Krefeld verantworten.

Der angeklagte Nettetaler musste sich vor dem Landgericht Krefeld verantworten.

Foto: Thomas Lammertz

Am Krefelder Landgericht, 1. Große Strafkammer, fiel am Mittwoch das Urteil gegen einen 34-jährigen Nettetaler. Der junge Mann erhielt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen in Tateinheit mit dem Erwerb und dem Besitz von kinderpornografischen Schriften, davon in vier Fällen Verbreitung von Kinderpornografie, eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Konkret war dem Nettetaler vorgeworfen worden, zwischen 2014 und 2018 im Internet auf Onlineplattformen nach Kontakten zu weiblichen Kindern gesucht zu haben.

Schnell kam er dort mit zahlreichen Mädchen, meist im Alter von elf bis 13 Jahren, ins virtuelle Gespräch. In der Folgezeit verschaffte sich der 34-Jährige zudem die jeweiligen Handy-Nummern der Kinder, um so beispielsweise über WhatsApp mit ihnen kommunizieren zu können. Dabei gab er wahrheitswidrig an, erst 18 Jahre alt zu sein. Der Nettetaler brachte die minderjährigen Mädchen schließlich dazu, ihm Bilder und Videos zu schicken, auf denen sie leicht bekleidet oder auch nackt posierten. Der nun Verurteilte machte den Kindern sodann Komplimente bezüglich ihres Aussehens und schrieb ihnen unter anderem, dass er sie „streicheln“ sowie mit ihnen „knutschen“ wolle.

Aber er ging noch weiter: In einigen Fällen forderte er die Mädchen auf, sich selbst anzufassen und ihm die entsprechenden Fotos beziehungsweise Aufnahmen zu übermitteln.

Bei der Auswertung eines Computers, der dem 34-Jährigen gehörte, fanden sich außerdem hunderte von Fotos kinderpornografischen Inhalts, darunter nicht nur Nacktfotos von Kindern, sondern auch Bilder, auf denen minderjährige Mädchen sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen, und sogar Fotos, die Erwachsene beim Geschlechtsverkehr mit Kindern zeigen. Der einschlägig vorbestrafte Nettetaler, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, zeigte sich am Mittwoch voll geständig.

Für pädophil hält er sich jedoch anscheinend nicht, denn er begründete sein Verhalten so: Er sei sehr schüchtern und traue sich daher nicht, mit gleichaltrigen Frauen in Kontakt zu treten. Da er aber natürlich sexuelle Bedürfnisse habe und diese irgendwie ausleben wolle, habe er sich an die sehr jungen Mädchen gewandt. Bei denen sei es ihm weitaus leichter gefallen, sie nicht von Angesicht zu Angesicht, aber auf virtuellem Weg, anzusprechen und mit ihnen zu flirten. „Ja, ich habe mit ihnen gechattet und auch freizügige Bilder von ihnen erbeten“, ergänzte der nun Verurteilte.

Zudem sei ihm, wenn auch teilweise nicht von Anfang an, klar gewesen, wie alt beziehungsweise jung sie waren. So habe ihm zum Beispiel eine 11-Jährige mal geschrieben, dass sie bereits 13 sei. An genaue Details der Chats erinnere er sich teilweise nicht mehr, weil es „doch sehr viele waren und einiges schon Jahre zurückliegt“. Das, was dort geschrieben stehe, sei aber eindeutig alles von ihm verfasst worden, da er die entsprechenden Geräte (unter anderen Handy und Laptop) nie an jemand anderes verliehen oder überlassen habe.

Zwischen Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kam es schließlich zu einer Verständigung. Man hatte sich konkret darauf geeinigt, dass die zu verhängende Freiheitsstrafe mindestens zwei Jahre und sechs Monate sowie höchstens drei Jahre und drei Monate betragen sollte.

Zu den Auflagen des Gerichts gehörte, neben einem umfassenden Geständnis des Nettetalers die Rücknahme seiner Berufung in einem anderen Fall. Zur Erklärung: Der junge Mann hatte gegen ein Urteil aus dem Vorjahr –– er stand damals wegen ähnlicher Taten vor Gericht – Berufung eingelegt. Die damals verhängte Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten floss nun in das Urteil, das verhängt wurde, mit ein.

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