Kita-Übernachtung Kita-Übernachtungen sind jetzt wieder  erlaubt

Viersen · Die neue Landesbauordnung NRW erlaubt die Pyjama-Partys. Die CDU Viersen zeigt sich zufrieden

 Anne Kolanus, Ratsfrau der CDU Viersen.

Anne Kolanus, Ratsfrau der CDU Viersen.

Foto: privat

Die Abschluss-Übernachtung in Kindertagesstätten ist im kommenden Jahr wieder problemlos möglich. Der Landtag hat die neue Landesbauordnung mit einigen Änderungen beschlossen. Die neue Landesbauordnung NRW weist jetzt darauf hin, dass die Pyjama-Partys nicht genehmigungsbedürftig sind. Im Paragraf 62 – Genehmigungsfreie Bauvorhaben – heißt es: „Nicht genehmigungsbedürftig ist eine zeitlich begrenzte Änderung der Nutzung von Räumen zu Übernachtungszwecken im Rahmen von erzieherischen, kulturellen, künstlerischen, politischen oder sportlichen Veranstaltungen. § 33 (Rettungswege) ist zu beachten.“

Die CDU-Fraktion Viersen zeigte sich zufrieden mit dieser Änderung. „Wir wollten nicht hinnehmen, dass Übernachtungen in Kitas schlicht gestrichen werden“, sagt Ratsfrau Anne Kolanus. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Stephan Sillekens hatte aus dem Landtag dann die Information erhalten, dass die NRW-Koalition die Landesbauordnung anpassen wolle. Die Verunsicherung im Umgang mit den Pyjama-Partys hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bewogen, darzulegen, unter welchen Bedingungen Übernachtungen weiterhin möglich sind. Zudem wurden die bestehenden Regelungen auf ihre Alltagstauglichkeit überprüft.

„Mit dem in der CDU-Landtags-Fraktion beschlossenen Änderungsantrag hat die NRW-Koalition Wort gehalten und die Landesbauordnung angepasst. Damit sind dauerhaft für die Träger und die Genehmigungsbehörden unbürokratische Lösungen für Übernachtungen in Kitas gewährleistet,“ sagt Ratsfrau Anne Kolanus zufrieden. Mit der Regelung sei eine gute Lösung gefunden worden, die auch die hohen Sicherheitsstandards zum Schutz der übernachtenden Kinder berücksichtigt.

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