Inklusion in Brüggen Mutter mit autistischem Kind findet keine Grundschule

Brüggen · Wo Inklusion auf Wirklichkeit trifft: Linus aus Brüggen hat eine Autismus-Störung. Der Besuch der Regelgrundschule bleibt wohl ein Traum. „Wir können nur schwer Rahmenbedingungen schaffen, damit das Kind optimal gefördert wird“, sagt ein Schulleiter.

 Andrea Herbers mit ihrem autistischen Sohn Linus. Der Sechsjährige soll nun ab Sommer auf eine Förderschule in Rheindahlen gehen, die eigentlich für Körperbehinderte ist.

Andrea Herbers mit ihrem autistischen Sohn Linus. Der Sechsjährige soll nun ab Sommer auf eine Förderschule in Rheindahlen gehen, die eigentlich für Körperbehinderte ist.

Foto: Knappe, Joerg (jkn)

Andrea Herbers ist enttäuscht: Sie sucht für ihren Sohn Linus eine Grundschule. Doch bislang gibt es nur Absagen. Das Problem: Linus hat eine Autismusspektrumsstörung mit „Inselbegabung“. „Durch seine extreme Frühgeburt (23. Schwangerschaftswoche, Geburtsgewicht 540 Gramm) ist er in Teilbereichen entwicklungsretadiert“, sagt seine Mutter Andrea. Sie selbst leidet am Asperger-Syndrom, ist hochbegabt.

„Für das kommende Schuljahr war eine Regelbeschulung nach dem Recht der Inklusion in der Grundschule Bracht angedacht“, so Herbers. „Doch aufgrund fehlender Gelder und Fördermittel sowie fehlendem Fachpersonal erfolgte eine Ablehnung“, sagt die Mutter.

Schulleiter Houverts sagt auf Anfrage unserer Redaktion, er habe der Mutter von der Schule abgeraten. „Wir können nur schwer die Rahmenbedingungen schaffen, damit das Kind bei uns optimal gefördert wird. Viele sind hier nicht gegeben“, sagt der Schulleiter. Es gehe schließlich um das Wohl des Kindes. So entschied man gemeinsam, dass die Brachter Grundschule nicht der richtige Ort sei.

Rechtlich hätte der Sechsjährige Anspruch auf eine Fachkraft, die ihn im Unterricht begleitet. So sollen Kinder mit Inklusionsbedarf besser integriert werden. Auch Herbers überlegte, ob sie dieses Recht in Anspruch nehmen soll. „Ich hätte darauf klagen können und es wohl auch durchbekommen, dass Linus so auf die Grundschule geht“, sagt Herbers. „Aber damit hilft man dem Kind nicht.“ Dem stimmt auch Schulleiter Heinz Houvertz zu: „Es geht ja auch um das Wohl des Kindes.“ Er betont: „Als Schulleiter einer GL-Schule (Ort des Gemeinsamen Lernens) kann ich kein Kind mit Behinderung vor Ort ablehnen, wenn die Eltern eine Beschulung hier wünschen. Da ist kein Klageweg nötig, um diesen Wunsch zu realisieren.“ An seiner Schule würden mehrere Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen erfolgreich inklusiv beschult. Houvertz: „Es wird wohl keiner behaupten, dass die Inklusion bereits optimal umgesetzt ist. Man sollte jedoch auch sehen, dass im Einzelfall viele Experten bemüht sind, die beste Lösung für jedes Kind zu finden. Die beste Lösung kann auch einmal nicht die Regelschule sein.“

Die Entscheidung der Grundschule Bracht versteht Herbers. „Ich hatte ein wirklich gutes Gespräch mit dem Schulleiter.“ Viel erboster ist Andrea Herbers über die allgemeine Lage in Deutschland. „Die nicht erfolgten Änderungen, seitens der Bundesregierung bezogen auf das Inklusionsgesetz der UN vom März 2006, führen zu Verstößen gegen die Menschenrechte, die Leidtragenden sind die Kinder.“, sagt Herbers. Eine UN-Kovention von 2015 bescheinigt, was Andrea Herbers anprangert: Deutschlands Leistungen beim Thema Inklusion sind mangelhaft. Ins Bild passen da die Essener Gymnasien, die kürzlich allesamt wegen fehlender Unterstützung des Landes aus der Inklusion ausgestiegen sind.

Darüber hinaus ärgert sie die Reaktionen auf Linus im Alltag. „Ein Umdenken im Umgang mit Menschen mit einem Handycap, wie beispielsweise Toleranz, Respekt, Flexibilität und Akzeptanz, ist für eine gelungene Inklusion unumgänglich“, sagt Herbers. „Man muss sich einfach die Zeit nehmen, die Menschen kennenzulernen.“ Ein weiteres Problem sei die dörfliche Lage. „Dörflich gelegene Schulen sind bezüglich einer Inklusion überfordert“, sagt Herbers, „da die Häufigkeit inklusionsbedürftiger Kinder potenziell niedriger ist als in Ballungsgebieten.“ Gespräche mit dem Kreis Viersen, insbesondere dem Jugendamt, bei denen Herbers auf Fördermaßnahmen für ihren Sohn hoffte, seien ohne Ergebnis verlaufen. „Stattdessen verwies mich das Jugendamt ans Sozialamt“, sagt die Mutter. Dabei seien für seelische Erkrankungen eigentlich die Jugendämter verantwortlich.

„Generell ist das richtig. Das Sozialamt ist für körperliche Behinderungen zuständig, das Jugendamt für seelische“, sagt Markus Wöhrl, Sprecher des Kreises Viersen. In der Praxis könne dies aber abweichen, es käme immer auf den konkreten Fall an. Zudem seien alle beantragten Leistungen genehmigt worden: „Beantragt wurde eine Autismus-Therapie, für die unser Sozialamt auf der Grundlage einer Expertise des Kreisgesundheitsamtes die Übernahme der Kosten genehmigt hat“, so Wöhrl. Weitere Leistungen seien weder beim Jugendamt noch beim Sozialamt beantragt worden. Herbers wünscht sich mehr Flexibilität bei möglichen Förderungsbedingungen. So sprach Sohn Linus bereits mit drei Jahren Deutsch und Englisch. Autodidaktisch hat er sich das beigebracht, sagt seine Mutter. „Warum soll man seine Begabung nicht fördern“, fragt Herbers. „So könnte er einen Beruf finden.“ Als Beispiel nennt sie Übersetzer. „Das kann man je nachdem auch gut von zu Hause machen.“ Denn ob Linus jemals alleine den Alltag bewältigen kann, weiß Mutter Herbers nicht. „Das Problem ist, dass er noch keine Gefahrenerkennung besitzt, zum Beispiel wenn auf der Straße ein Auto kommt.“

Andrea Herbers hofft nun auf eine Förderschule in Rheindahlen. Dort könnte Linus ab Sommer angenommen werden. „Die ist aber eigentlich für körperlich Behinderte, deshalb muss man beobachten, wie Linus da gefördert werden kann.“ Sollte es an der Schule nicht passen, sei als Alternative nur ein Umzug in eine größere Stadt möglich.

In einer früheren Fassung des Textes hieß die Überschrift „Schulen weisen behinderten Jungen ab“. Rein rechtlich ist das nicht möglich. Die Schulleitung in Brüggen weist darauf hin, dass eine Ablehnung nicht möglich sei, im Einvernehmen mit der Mutter des Kindes beschlossen wurde, den autistischen Jungen dort nicht anzumelden.

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