Getötetes Kita-Kind aus Viersen Ergänzendes Gutachten im Greta-Prozess

Mönchengladbach/Viersen · Das rechtsmedizinische Gutachten der Pathologin soll klären, ob eine Infektion als Todesursache in Frage kommt. Am 22. Februar wird der Prozess fortgesetzt.

 Ursprünglich sollte der Prozess am Landgericht Mönchengladbach bis in den März gehen. Nun könnte das Urteil bereits früher ergehen.

Ursprünglich sollte der Prozess am Landgericht Mönchengladbach bis in den März gehen. Nun könnte das Urteil bereits früher ergehen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Im Mordprozess um das Kindergartenkind Greta (3) aus Viersen wird eine Pathologin ein ergänzendes rechtsmedizinisches Gutachten erstellen. Dies kündigte die Kammer am Freitag nach einem entsprechenden Antrag der Verteidigung an. Zum Zeitpunkt ihrer Begutachtung habe der Pathologin die 400 Seiten umfassende Akte aus dem Kinderkrankenhaus Viersen, in dem Greta einen Tag nach ihrem dritten Geburtstag starb, nicht vorgelegen. Diese wurde erst im Januar an das Landgericht Mönchengladbach überstellt. Geprüft werden soll, ob eine im Krankenhaus festgestellte multiple Infektion Gretas, unter anderem mit Streptokokken-Bakterien, als Todesursache in Frage käme.