Mordprozess in Mönchengladbach Getötete 15-jährige Iulia in Viersen: Angeklagter zeigt keine Reue

Mönchengladbach · Zu Beginn des Mordprozesses las die Verteidigerin eine Erklärung des 17-jährigen Angeklagten vor. Er will demnach zur Tatzeit unter Drogen gestanden haben. Die Eltern des getöteten Mädchens verließen in der Pause den Gerichtssaal.

Am 11. Juni wurde die 15-jährige Iulia R. im Casinogarten in Viersen erstochen.

Am 11. Juni wurde die 15-jährige Iulia R. im Casinogarten in Viersen erstochen.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Ein halbes Jahr nach der blutigen Tat im Casinogarten in Viersen steht der 17-jährige Ex-Freund von Iulia vor Gericht. Er soll die 15-Jährige am 11. Juni im Casinogarten in Viersen mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper getötet haben. Am Montag um 9.15 Uhr begann der Mordprozess gegen den Bulgaren, der am Mittwoch 18 Jahre alt wird.

Die Eltern des getöteten Mädchens waren beim Prozessauftakt anwesend. Sie treten als Nebenkläger auf. In der Pause vor der Vernehmung der Zeugen verließen sie den Gerichtssaal.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 17-jährigen Bulgaren heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Marie-Helen Lingnau, trug eine Erklärung des Angeklagten vor. Derzufolge will der 17-Jährige am Tattag Kokain konsumiert haben. Im Casinogarten in Viersen wollten der Angeklagte und sein Opfer sich noch einmal aussprechen. Auf ihrem Handy habe er sehen können, dass sie einen anderen Freund gehabt habe. Er habe dann ein Messer in seiner Jackentasche gefunden und das Opfer am Oberschenkel verletzen wollen. An alles weitere könne er sich nicht genau erinnern.

15-Jährige in Viersen getötet - Kerzen und Blumen am Tatort
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Kerzen und Blumen für getötete Viersenerin

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Foto: Sabine Janßen

„Die Einlassungen des Angeklagten haben die Eltern sehr enttäuscht. Dieses Zerrbild können sie auf keinen Fall akzeptieren“, sagt Anwalt Steffen Hahn, der die Eltern in der Nebenklage vertritt. Der Täter habe keine Reue gezeigt und kaum etwas zugegeben. Ob seine Einlassung glaubwürdig sei, müsse das Gericht beurteilen.

Nach der Einlassung wurden noch zwei Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten vernommen.

Die Verhandlung einschließlich der Urteilsverkündung ist wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nicht öffentlich. Der Prozess wird am 18. Dezember fortgesetzt.

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