Kreis Viersen Mindestlohn: DGB informiert Pendler

Kreis Viersen · Am Montagmorgen zwischen 6 und 7.30 Uhr am Kempener Bahnhof: Gewerkschafter informieren Bahnreisende über die neuen Bestimmungen zum Mindestlohn. Mit dabei der neue DGB-Kreisvorsitzende Thomas Högel.

 Bei einem bundesweiten Aktionstag verteilte der Deutsche Gewerkschaftsbund am Montagmorgen an Bahnhöfen — wie in Kempen — und Park & Ride-Plätzen Informationsmaterial zum neuen Mindestlohn.

Bei einem bundesweiten Aktionstag verteilte der Deutsche Gewerkschaftsbund am Montagmorgen an Bahnhöfen — wie in Kempen — und Park & Ride-Plätzen Informationsmaterial zum neuen Mindestlohn.

Foto: Felix Zahn

Thomas Högel hatte sich am Montagmorgen im Kempener Bahnhof die gelbe Warnweste übergezogen. Der 46 Jahre alte Gewerkschafter war somit nicht zu übersehen. Und die Signalfarbe seiner Weste konnte als Warnung an die Arbeitgeber gesehen werden, auch tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde zu zahlen. Bundesweit informierte jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Pendler an Bahnhöfen und Park & Ride-Parkplätzen über den Mindestlohn.

Es war kurz nach sechs Uhr. Der hauptberufliche Gewerkschaftssekretär Thomas Ziegler aus Düsseldorf hat mit den Ehrenamtlern Andreas Kloss, Thomas und Silvia Högel große Kartons an den Bahnsteig gebracht. Darin befinden sich kleine Tüten mit einer Info-Broschüre und so genannten Give-Aways, wie Snacks für zwischendurch, Mini-Puzzle oder - um den Durchblick nicht zu verlieren - einem Brillenputztuch. Gerade rollt der "Niers-Express" (R 10) von Kleve kommend in den Bahnhof ein. Und im Nu geben die Gewerkschafter aus dem Kreis Viersen die ersten hundert Tüten aus.

"Schon am 2. Januar ging das Telefon ununterbrochen, haben sich viele nach der neuen Regelung erkundigt", sagt zwischendurch DGB-Sekretär Ziegler. Viele nehmen die Broschüre mit den kleinen Extras kommentarlos entgegen. Andere haken nach. "Ich habe in einer Bäckerei einen Mini-Job bekommen, erhalte 450 Euro im Monat, arbeite aber mehr als 60 Stunden, habe ich auch Anspruch auf den Mindestlohn?", will eine 56-jährige Frau aus Grefrath wissen. "Auf jeden Fall", antwortet Andreas Kloss. Er ist Betriebsratsvorsitzender beim Willicher Metallbau-Unternehmen Alimex. Entweder müsse der Arbeitgeber dann mit der Stundenzahl runtergehen oder man solle die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) informieren.

Die Meinungen über den Mindestlohn, den der DGB spätestens ab Januar 2017 der allgemeinen Lohnsteigerung entsprechend weiter anpassen will, sind in ersten Stellungnahmen einiger Pendler zweigeteilt. Neben einigen Befürwortern hat der Wachtendonker Tim Druyen so seine Bedenken. Der 31-Jährige, der sich gerade als Kfz-Lackierer umschulen lässt und auf den Zug nach Duisburg wartet, sagt: "Ich sehe die Gefahr, dass sich jetzt die Arbeitgeber auf den Mindestlohn berufen und nur diesen Betrag zahlen, obwohl die Arbeit generell viel besser dotiert ist." Für den Kempener Johannes Huppers sei dieser Mindestbetrag überhaupt nicht auskömmlich: "Das ist nach wie vor ein Hungerslohn."

"Die vielen Reaktionen und Nachfragen bisher waren auch für mich überraschend, denn in vielen Fällen zahlten auch Handwerksbetriebe oder andere mittelständische Unternehmen viel weniger als den Mindestlohn", sagt Thomas Ziegler, der am Montag auch gleich den neugewählten ehrenamtlichen Vorsitzenden des DGB für den Kreis Viersen vorstellte. Es ist Thomas Högel. Der Kempener arbeitet in seiner Firma als freigestellter Betriebsrat. Zuletzt hatte es im DGB-Kreisverband einige Jahre überhaupt keinen Vorsitzenden gegeben. Nach dem Ausscheiden der langjährigen Kreisvorsitzenden Erika Zachau aus Viersen aus dem aktiven Dienst, hatte sich kein Nachfolger gefunden. "Natürlich haben wir dadurch, dass wir jetzt auch im Kreis Viersen stärker wahrgenommen werden, wieder mehr Möglichkeiten, auf unsere Arbeit vor Ort aufmerksam zu machen", sagt der 37-jährige Thomas Ziegler.

Auch ein Zeitungszusteller, der gerade sein tägliches Pensum geschafft hat, will etwas über den Mindestlohn wissen. Die Gewerkschafter klären ihn auf, dass es für manche Branchen Übergangsfristen und eine Stufenregelung gebe. So bekämen die Zusteller ab Januar 2015 mindestens 6,38 Euro die Stunde, ab Januar 2016 dann 7,23 und ab 2017 mindestens 8,50 Euro.

Der DGB wird weiter informieren. Wer Fragen zum Mindestlohn hat, kann sich beim DGB montags bis freitags, von 7 bis 20 Uhr, und samstags, von 9 bis 16 Uhr, unter der bundesweiten Hotline unter: 0391 4088003 beraten lassen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort