Viersen Mehr Kontrollen bei Waffenbesitzern

Viersen · Gut 20 000 Schusswaffen und 4000 Waffenbesitzer sind im Kreis Viersen registriert. Für den Besitz und die Aufbewahrung gelten Gesetze, deren Einhaltung die Polizei mit zahlreichen Routinekontrollen überwacht.

 Wolfgang Vagts aus dem Polizeibezirk Dülken übergibt Bianca Röder zwei Jagdgewehre.

Wolfgang Vagts aus dem Polizeibezirk Dülken übergibt Bianca Röder zwei Jagdgewehre.

Foto: Busch

Es gibt sie noch, die Jagdgewehre, die im Schirmständer stehen, und die Pistolen, die im Nachttischschränkchen ruhen. "Aber es werden zum Glück immer weniger", sagt Bianca Röder. Die Verwaltungsbeamtin ist in der Polizeidirektion "Zentrale Aufgaben" mit ihren Kollegen für das Waffenrecht zuständig. "Das ist ein komplexes, juristisches Gebilde", sagt die Beamtin. Die Registrierung der Schusswaffen, die Beantragung einer Waffenbesitzkarte, der Verkauf, der Erwerb und vor allen Dingen die sichere Aufbewahrung fallen in ihr Ressort. Unterstützt werden die "Waffenrechtler" von den Bezirksdienstbeamten vor Ort.

Sportschützen, Schützenvereine, Waffensammler, Erben, Altbesitzer, die bereits vor Inkrafttreten des Waffenrechts 1973 eine Waffe hatten, gehören zu den "Kunden" der Waffenrechtler. "Gefahrenabwehr" heißt das große Ziel, zu dessen Kern — vor allem nach Winnenden — die sichere Aufbewahrung der Waffen gehört. Keiner — weder ein Kind, das Cowboy spielen will, noch ein Krimineller oder Psychisch-Kranker — soll sich unbefugt Zutritt zu scharfen Waffen verschaffen können.

Einfach so kommt heute niemand mehr an eine Waffe heran. Sportschützen beispielsweise müssen eine Bedürfnisbescheinigung, eine Vereinsbescheinigung und einen Sachkundenachweis vorlegen. "So einen Sachkundenachweis gibt es erst nach einem Test. Das ist ähnlich vom Umfang wie bei der Führerscheinprüfung", erklärt Polizeipressesprecher Harald Moyses. Auch die persönliche Eignung werde überprüft. Bis zu acht Waffen kann man auf einer Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Doch mit dem Ausstellen der Waffenbesitzkarte endet die Kontrolle noch lange nicht. Jeder Waffenbesitzer muss die sichere Aufbewahrung seiner Büchsen, Revolver und Pistolen nachweisen. Und auch dafür gibt es jede Menge Paragrafen: Je nach Waffen sind spezielle Sicherheitsbehältnisse wie Stahlschränke und Tresore in einem bewohnten Gebäude nachzuweisen. Die Munition muss getrennt, der Schlüssel kontrolliert und unzugänglich aufbewahrt werden. Dies alles ist schriftlich und mit Fotos nachzuweisen. Es wird von Röder und ihren Kollegen überprüft und in eine Datenbank eingepflegt.

Seit gut einem Jahr hat die Polizei im Kreis Viersen ihre Routinekontrollen verstärkt. "Ziel ist es, bis zum Jahr 2015 alle Waffenbesitzer aufzusuchen", sagt Moyses. Erst recht, wenn Unstimmigkeiten in den schriftlichen Nachweisen auftreten. Dabei komme es eben vor, dass Beamte wie Wolfgang Vagts unangemeldet klingeln und ihnen an der Haustür das geladene Gewehr im Schießständer entgegenblitzt. "Oder die Waffe liegt auf dem Kleiderschrank, oder steht in der Küche." Viele der meist älteren Waffenbesitzer hätten kein Unrechtsbewusstsein, erzählt der Bezirksdienstbeamte. Da kommen Antworten wie etwa: "Das mache ich schon seit 30 Jahren so. Da ist noch nie etwas passiert." Oder: "Das brauche ich, um die Spatzen aus dem Garten zu verjagen."

Einige der Waffenbesitzer fühlten sich in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt, wenn sie sich an die Vorschriften halten müssen. Doch Röder und ihre Kollegen kennen da kein Pardon: "Die unsachgemäße Lagerung von Schusswaffen ist ein Straftatbestand." Die Regeln zur sicheren Aufbewahrung gälten im Übrigen auch für Polizisten.

Verboten ist es natürlich auch, eine Waffe spazieren zu tragen. "Man muss nachweisen, dass man sie auf direktem Weg zur Jagd oder zum Schießsport transportiert. Die Waffe darf dabei nicht geladen sein", sagt Röder.

Auch für Schützenvereine gelten Vorschriften. Kein Vogelschuss geht unbeaufsichtigt und ungenehmigt über die Bühne. "Bei einer genehmigten Anlage muss er vier Wochen vorher beantragt werden", sagt Röder. Das Gestell, auf dem die Waffe montiert wird, und die Kugelfänge werden vor dem Ereignis von der Polizei, einem Schießstandsachverständigen und dem Schießmeister des Vereins abgenommen.

Wer eine Waffe erbt, muss sich ebenfalls bei der Polizei melden. Sie muss mit einem Blockiersystem schießunfähig gemacht werden. "Weil der Erbe ja keine Sachkunde hat", erklärt Röder. Oder die Erben können die Waffe kostenlos bei der Polizei abgeben, die sie dann entsorgt. "Jede Waffe weniger ist eine weniger, auf die jemand unberechtigt Zugriff hat." FRAGE DES TAGES

(RP)
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