Illegale Entsorgung in Viersen Mehr als 500 wilde Müllkippen

Viersen · Mitarbeiter der Stadt fanden im vergangenen Jahr unter anderem säckeweise Abfälle aus einer illegalen Marihuana-Produktion, alte Reifen und Bauschutt. Eine besonders beliebte Abladestelle ist der Elkanweg in Viersen.

 Wilde Müllkippen finden oft im Viersener Stadtgebiet. 2018 gab es mehr als 500 illegale Abfallberge. Das Ordnungsamt versucht, den Verursacher zu ermitteln. Ihm droht ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Wilde Müllkippen finden oft im Viersener Stadtgebiet. 2018 gab es mehr als 500 illegale Abfallberge. Das Ordnungsamt versucht, den Verursacher zu ermitteln. Ihm droht ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Foto: Busch/BUSCH

Mal sind es ausgediente Möbel, die einfach nicht mehr zur Einrichtung passen. Mal sind es Farbeimer, Bauschutt und Tapetenreste, oder es ist schlicht überschüssiger Hausmüll, der an irgendeinem Feldweg abgeladen wird: Insgesamt 659 Mal meldeten sich im vergangenen Jahr Viersener beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung, um auf illegale Abfallansammlungen aufmerksam zu machen. „126 Mal ging es dabei um Sperrmüll, in 533 Fällen waren wilde Müllkippen der Auslöser“, teilte Stadtsprecher Frank Schliffke jetzt mit.

Das Ordnungsamt habe in der Statistik nur größere Müllansammlungen erfasst, erläuterte Schliffke. Meldungen über einen einzelnen blauen Sack etwa, der irgendwo abgeladen wurde, sind also nicht berücksichtigt. Stattdessen geht es um Funde, die in ihrer Größenordnung bis hin zu ganzen Lkw-Ladungen Müll reichen. „Einer der Funde bestand aus 17 Säcken mit Abfällen aus einer illegalen Marihuana-Produktion“, sagte der Stadtsprecher. Offenbar beliebt bei den Müllsündern ist der Elkanweg. Denn dort „liegt vom Fernseher über den Kühlschrank jeder denkbare Müll. Auch tägliche Aufräumaktionen bringen hier keine Entlastung“.

Mitarbeiter der städtischen Betriebe beseitigen den Müll. Die Statistik zeigt den Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes: Plätze, die mit einem Fahrzeug zu erreichen, dabei nicht direkt einsehbar und meist zudem nachts nicht beleuchtet sind, steuern die Verursacher von wilden Müllkippen besonders gerne an. In 31 Fällen konnten sie ermittelt werden.

Schliffke: „Die Folge sind Bußgeldverfahren. Die Höhe des Bußgeldes schwankt dabei je nach Art und Menge des Abfalls.“ Auch der Ablageort könne eine Rolle spielen. „Fällig werden je nach Schwere des Verstoßes zwischen 15 und mehreren Tausend Euro. 2018 nahm die Stadt Verwarn- und Bußgelder in einer Summe von 4200 Euro ein.“ Mit Sondermüll haben es die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eher selten zu tun. Wenn doch, dann handelt es sich vor allem um Altöl oder Chemikalien in undichten Behältern. „Die Gefahrstoffe laufen dann aus und sickern ins Erdreich, in solchen Fällen werden die Abfälle sofort fachgerecht entsorgt“, erläuterte Schliffke. „Bei ungefährlichen Abfällen kümmern sich die Städtischen Betrieb zeitnah um die Beseitigung. Das Ordnungsamt stellt fest, dass die Fallzahlen bei kleineren Mengen von Ölen, Farben und Lacken steigen.“

Ein weiteres Problem: Hausmüll, der nicht mehr in die heimische Tonne passte, wird einfach rund um Papierkörbe am Straßenrand, in Parks und Fußgängerzonen verteilt. „Da sich meistens Essensreste und Küchenabfälle im Hausmüll befinden, hat diese Art der illegalen Entsorgung eine besondere Nebenwirkung: Der Abfall zieht Ratten an“, erklärte Schliffke. „Der Einwurf von Hausmüll in und neben die städtischen Papierkörbe wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Auch hier werden Bußgelder verhängt, wenn die Verursachenden erwischt werden.“

Auch zu früh an den Straßenrand gestellter Sperrmüll beschäftigt die Mitarbeiter des Ordnungsamtes immer wieder. „In solchen Fällen werden die Personen, die ihren Müll vor der Zeit am Straßenrand deponiert haben, aufgefordert, ihn auf ihr Grundstück zurück zu räumen“, erläutert der Stadtsprecher. Frühestens am Vorabend der Abfuhr dürfe der Sperrmüll herausgestellt werden. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert, ob die Sperrmüll-Anmelder ihre Abfälle tatsächlich zurück nehmen. „Ist das nicht der Fall, gibt es auch hier Verwarngelder oder Geldbußen“, sagte Schliffke.

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