Corona im Kreis Viersen Ade Maskenpflicht

Kreis Viersen · Weil der Inzidenz-Wert im Kreis Viersen stabil unter 50 liegt, wird die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von sieben Städten und Gemeinden im Kreis Viersen von diesem Dienstag an aufgehoben.

 In der Fußgängerzone in Viersen ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes keine Pflicht mehr.

In der Fußgängerzone in Viersen ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes keine Pflicht mehr.

Foto: Martin Röse

220 Tage nach Einführung der Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von sieben Städten und Gemeinden im Kreis Viersen brauchen die Menschen von diesem Dienstag an keinen Mund-Nasen-Schutz in den Ortszentren mehr zu tragen. Der Kreis Viersen hat die Maskenpflicht aufgehoben. Hintergrund: Die Pflicht in den Fußgängerzonen war im Oktober 2020 eingeführt worden, als der Inzidenz-Wert im Kreis stabil über 50 lag; seit mehr als einer Woche liegt er wieder stabil unter 50. Seit Montag dürfen auch Ungetestete in der Außengastronomie – auch in Fußgängerzonen – bedient werden, müssen dort keine Maske tragen. mrö/RP-Foto: Röse

(mrö)
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