Bundestagswahl im Kreis Viersen Maskenpflicht, aber keine 3G-Regel in den Wahllokalen

Kreis Viersen · Wer bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, seine Stimme in einem Wahllokal im Kreis Viersen abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein.

 Wer ins Wahllokal gehen will, muss Maske tragen, muss aber weder geimpft, noch getestet oder genesen sein.

Wer ins Wahllokal gehen will, muss Maske tragen, muss aber weder geimpft, noch getestet oder genesen sein.

Foto: bs

Da Wählen ein Grundrecht ist, gelte diese Regel dort trotz geschlossener Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenministerium. Auch Wahlhelfer müssen nicht nachweisen, dass sie eines der 3Gs erfüllen. Jedoch besteht in den Wahlräumen und auf den Wegen Maskenpflicht, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht sei als Ordnungswidrigkeit zu bewerten.