Bundestagswahl im Kreis Viersen Maskenpflicht, aber keine 3G-Regel in den Wahllokalen
Kreis Viersen · Wer bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, seine Stimme in einem Wahllokal im Kreis Viersen abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein.
22.09.2021
, 05:15 Uhr
Da Wählen ein Grundrecht ist, gelte diese Regel dort trotz geschlossener Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenministerium. Auch Wahlhelfer müssen nicht nachweisen, dass sie eines der 3Gs erfüllen. Jedoch besteht in den Wahlräumen und auf den Wegen Maskenpflicht, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht sei als Ordnungswidrigkeit zu bewerten.