Prozess Nach Messerangriff: Verurteilung wegen versuchten Mordes möglich

Viersen/Mönchengladbach · Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen, versucht zu haben, eine 29-Jährige in deren Wohnung in Mönchengladbach zu ermorden. Der Prozess wird fortgesetzt.

 Der Prozess findet vor dem Landgericht in Mönchengladbach statt.

Der Prozess findet vor dem Landgericht in Mönchengladbach statt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess um einen brutalen Messerangriff auf eine junge Frau hat die Kammer am Dienstag den Antrag des Verteidigers abgelehnt, ein zweites psychiatrisches Gutachten des angeklagten Vierseners erstellen zu lassen. In einem ersten hatte eine Sachverständige den Angeklagten für schuldfähig erklärt. Zudem informierte die Kammer über eine eingegangene Akte der Staatsanwaltschaft Hamburg. Diese betreffe einen Vorgang aus dem Jahr 2018. Der 41-Jährige soll demnach für einen Einbruch in eine Pizzeria verantwortlich sein.

Während zwei Personen unerkannt vom Tatort fliehen konnten, sprang der Angeklagte aus einem Fenster in vier Meter Höhe, wurde leicht verletzt in unmittelbarer Nähe des Tatorts festgenommen. Dieses Verfahren sei mit Rücksicht auf das am Landgericht Mönchengladbach eingestellt worden. Im Krankenhaus hatte der Mann erklärt, unter Drogen zu stehen und keine Erinnerungen an einen Einbruch zu haben. Die Kammer sieht in den in Hamburg gemachten Feststellungen vielleicht ein „nicht völlig unauffälliges Verhalten des Angeklagten, jedoch auch keine Hinweise auf eine verminderte Steuerungsfähigkeit“ des Angeklagten. Er habe einen Einbruch sowie den Sprung aus dem Fenster vollzogen, letzteres spreche jedoch höchstens für eine gewisse Risikobereitschaft.

Anschließend informierte der Verteidiger über einen weiteren Bericht aus der LVR-Klinik, in die sich der Mann einen Tag nach der Tat hatte einweisen lassen. Dort hatte er erklärt, dass sich sein Amphetamin-Konsum täglich zunehme. Laut Akte hatte der Mann auch erklärt, den Konsum daher am Tag zuvor eingestellt zu haben. Dies wäre dann der Tag des Überfalls auf eine junge Frau in ihrer Wohnung in Mönchengladbach gewesen. Die Klinik hatte am Tag der Einweisung eine „leichte Vergiftung“ festgestellt.

Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit der 29-Jährigen ausgenutzt und möglicherweise aus Heimtücke gehandelt. Der Prozess wird am 24. Juli fortgesetzt, dann sollen die Plädoyers gehört werden, eventuell ergeht auch bereits das Urteil.

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